2024-04-25T14:35:39.956Z

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Jugendfußballer Adrian Schäfer pendelt momentan als Soldat zwischen Zweibrücken und Eckernförde. Privat
Jugendfußballer Adrian Schäfer pendelt momentan als Soldat zwischen Zweibrücken und Eckernförde. Privat

Die Krux mit dem Zweitspielrecht im Jugendfußball

Eckernförder SV: Jugendfußballer Adrian Schäfer pendelt momentan als Soldat zwischen Zweibrücken und Eckernförde.

Auch der Fußball bekommt die Auswirkungen der geforderten großen Mobilität in der Arbeitswelt zu spüren. Der Schleswig-Holsteinische Fußball-Verband (SHFV) hat reagiert und bei beruflich bedingter, also temporärer, Abwesenheit das Instrument des Zweitspielrechts geschaffen. Grob gesagt bedeutet dieses, dass bei einer Entfernung von mehr als 100 Kilometer zwischen Heimatverein und Gastverein, der Spieler auch im Gastverein im Spielbetrieb eingesetzt werden kann. Dies ist in SHFV im Herrenbereich bis zur Kreisliga möglich.

Auf Landesebene gibt es im Jugendbereich auch eine Regelung des Zweitspielrechts. Daher hat der Eckernförder SV für seinen Gastspieler Adrian Schäfer vom SVN Zweibrücken ein Zweitspielrecht beantragt. Schäfer ist bereits seit einiger Zeit im Trainingsbetrieb des Eckernförder Sportvereins. Ein Lehrgang der Bundeswehr hat ihn nach Eckernförde verschlagen. Er hat sowohl im Herrenbereich als auch bei der A-Jugend mittrainiert. Bei seinen Heimatbesuchen, die nur alle paar Wochen stattfinden, hat er gelegentlich bei seinem Heimatverein gespielt.

Den Kontakt zu seinem Stammverein zu halten, ist für ihn sehr wichtig.„Studenten, Berufstätige oder, wie hier, Soldaten müssen heute bereits in jungen Jahren für ihre Ausbildung große Distanzen zurücklegen. Insofern sehen wir hierin keine große Ausnahme“, sagt Bernd Klöser, Jugend- und Schriftwart des Eckernförder SV. „Wir waren daher sehr erstaunt, dass sein Zweitspielrecht, welches zunächst ‚versehentlich‘ für den Herrenbereich ausgestellt wurde, mit einem Widerruf belegt wurde.“

Mehrere Telefonate mit der Passstelle erbrachten keine Lösung. Das im Jugendbereich eingerichtete Zweitspielrecht ist für besondere Situationen im Familienverbund gedacht (Scheidungskinder), aber nicht für berufliche Situationen. „Kurz gesagt, im Herrenbereich könnte der Spieler bei eingesetzt, wenn er denn ein Herrenspieler wäre. Als A-Jugendlicher unterbindet der SHFV die Ausübung seines Sports. Wir können dem Spieler dies nicht begründen, denn wir verstehen es auch nicht“, sagt Klöser.

„Ein Junior bekommt nur dann ein Zweitspielrecht, wenn er zum Beispiel in seinem Verein nicht in seiner Altersklasse spielen kann. Ein A-Junior, der ein Praktikum oder ähnliches macht, kann leider kein Zweitspielrecht bekommen“, sagt Jutta Kaack, Leiterin der SHFV-Passstelle.
Aufrufe: 029.4.2017, 13:30 Uhr
SHZ / ezAutor