2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Rocco Bartsch

Öffnung von Sportanlagen unter freiem Himmel

Auch wenn dem Fußball der erste kleine Schritt noch nicht hilft: Es ist ein Anfang.

Es kommt Bewegung in den Lockdown. In der neuen Corona-Schutzverordnung kündigt das Land NRW an, dass ab Montag, 22. Februar, Sportanlagen unter freiem Himmel wieder geöffnet werden können. Zumindest Sport allein oder zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts ist auf diesen Anlagen dann wieder erlaubt.
„Das ist ein ganz wichtiger Schritt“, sagt Stefan Klett. Der Präsident des Landessportbundes verdeutlicht: „Endlich werden diese Bewegungsräume, die besonders Kinder und Jugendliche so dringend brauchen, wieder zugänglich gemacht. Wir appellieren besonders an die Kommunen, dies nun auch rasch umzusetzen.“ Der LSB fordert aber weitergehende Planungen. „Wir fordern die Landesregierung erneut auf, gemeinsam mit uns ein Stufenmodell zu erarbeiten, das sich an landesweiten Inzidenzwerten orientiert, aber auch Faktoren wie Nachverfolgbarkeit berücksichtigt“, erklärt Vorstandsvorsitzender Christoph Niessen.
Aufrufe: 019.2.2021, 23:00 Uhr
RP / Birgit SickerAutor