Das primäre Ziel, das die Landesregierung mit der Finanzspritze verfolgt, liegt auf der Hand. Die oftmals maroden Sportstätten in NRW sollen wieder auf Vordermann gebracht werden – zumindest etwas. Und da gibt’s eine klare Prioritätenliste. „Selbstverständlich werden in erster Linie Anträge bewilligt, wo wirklich dringend Bedarf steht. Wo also beispielsweise in einem Vereinsheim oder einer kleinen Halle das Wasser schon durch die Decke tropft. Oder wo die Heizungen nicht mehr richtig funktionieren und ausgetauscht werden müssen. Wir helfen den Vereinen gerne bei der entsprechenden Antragstellung“, erklärt Stermann.
Ganz wichtig: Das Geld ist nur für Sportvereine bestimmt, die Eigentümer einer Sportstätte sind oder einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen haben. Das Ganze ist außerdem als „Hilfe zur Selbsthilfe“ gedacht. Das Investionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen – 50 bis 90 Prozent der jeweiligen Summe werden vom Förderprogramm bei entsprechender Bewilligung abgedeckt.
Lutz Stermann freut sich ganz besonders darüber, dass diesmal auch viele kleine Sportvereine profitieren, die ansonsten eher im Schatten stehen, wenn’s um öffentliche Zuschüsse geht. „Ich denke da beispielsweise an den kleinen Angelsportverein, der dringend einmal seinen Steg reparieren muss“, erklärt der KSB-Vorsitzende.
Entsprechende Anträge können zwar bis 2022 gestellt werden. Lutz Stermann empfiehlt seiner Klientel vor der Haustür dennoch, möglichst schnell die Hausaufgaben zu machen. Der simple Grund: „Irgendwann ist das Geld aufgebraucht, das uns im Kreis zur Verfügung steht.“