2024-04-19T07:32:36.736Z

Aufreger der Woche
Bei der Verhandlung der Spruchkammer wird es auch darum gehen, ob Dennis Lepperhoff (Foto) und Marvin Jungjohann für Nümbrecht spielberechtigt waren., Foto: Giesen
Bei der Verhandlung der Spruchkammer wird es auch darum gehen, ob Dennis Lepperhoff (Foto) und Marvin Jungjohann für Nümbrecht spielberechtigt waren., Foto: Giesen

Nun hat die Kammer das Wort

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Die Entscheidung, ob der Fußball-A-Ligist SV Altenberg oder der SSV Süng in die Bezirksliga aufgestiegen ist, wird nun am Montag fallen. Dann tagt die Spruchkammer des Fußballkreises Berg und entscheidet über eine Beschwerde des SSV Süng gegen die Zurückweisung seines Einspruchs gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels am 19. Mai, als der SSV Süng bei SSV Homburg-Nümbrecht II unterlag.

Die Verhandlung wird erforderlich, da letzten Sonntag der SV Altenberg sein entscheidendes Spiel gegen den Heiligenhauser SV II 2:3 verlor, der SSV Süng bei Union Rösrath gewann. Nur durch diese Konstellation gibt der Ausgang der Verhandlung den Ausschlag über den Aufstieg.

Worum geht es beim Einspruch? Im Spiel SSV Homburg-Nümbrecht II gegen den SSV Süng am 19. Mai haben Marvin Jungjohann und Dennis Lepperhoff mitgewirkt. Lepperhoff erzielte das 1:1 in der 71. Minute. Der SSV Süng unterlag 1:3 und legte Einspruch gegen die Wertung dieses Spiels beim Spielausschuss ein. Gerd Dittich, der Technische Obmann des Kreises, prüfte den Einspruch und wies ihn zurück.

Gegen diese Zurückweisung legte der SSV Süng nun Beschwerde ein. Über diese entscheidet die Kammer am Montag. „Es war unser gutes Recht, feststellen zu lassen, ob Jungjohann und Lepperhoff mitwirken durften. Wenn es dieses Recht der Überprüfung nicht gäbe, wären kleine Vereine in unteren Ligen im Nachteil”, sagt Jens Klaes, Geschäftsführer des SSV Süng. Wann ein Spieler spielberechtigt ist, ist in der Spielordnung geregelt, auch wann er ab dem fünftletzten Spieltag noch in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden darf. Vor dem fünftletzten Spieltag darf ein Spieler der oberen Mannschaft in der unteren mitwirken, wenn er fünf Tage pausiert hatte (Paragraph 11 Abs. 4 und 5 der Spielordnung).Das Beispiel Lepperhoff: Der fünftletzte Spieltag in der Kreisliga A war am 10. Mai. Im Spiel der Reserve des SSV gegen Union Rösrath um 13 Uhr wurde Dennis Lepperhoff in der 85. Minute eingewechselt.

Am gleichen Spieltag, dem 26. der Bezirksliga, Staffel 1, hat Dennis Lepperhoff auch im Spiel der 1. Mannschaft gegen DSK Köln um 15.15 Uhr mitgewirkt, beim 5:3-Sieg den Treffer zum 1:1 in der 11. Minute erzielt.

Im anschließenden Spiel, am viertletzten Spieltag, am 17. Mai, hat Dennis Lepperhoff nicht im Spiel der Reserve gegen Borussia Derschlag, aber im Spiel der 1. Mannschaft beim 1:6 beim SV Deutz 05 mitgespielt. Die interessante Rechtsfrage ist: Wurde Dennis Lepperhoff durch seinen Fünf-Minuten-Einsatz am 10. Mai im Spiel der Reserve um 13 Uhr gegen Union Rösrath einsatzberechtigter Spieler der unteren Mannschaft? Hatte er somit am fünftletzten Spieltag die Berechtigung für Einsätze in der unteren Mannschaft? Die Kammer hat nun am kommenden Montag das Wort.

Aufrufe: 012.6.2015, 12:54 Uhr
Kölner Stadt-Anzeiger / Elli RiesingerAutor