2024-03-28T15:56:44.387Z

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Die DJK Ammerthal II (hier gegen Kauerhof) und der SC Germania Amberg bekamen vom Kreissportgericht ihre Siege gegen Köferng und Hahnbach aberkannt. F: Rothe
Die DJK Ammerthal II (hier gegen Kauerhof) und der SC Germania Amberg bekamen vom Kreissportgericht ihre Siege gegen Köferng und Hahnbach aberkannt. F: Rothe

Saftige Strafen für Germania und Ammerthal

Kreissportgericht wertet Siege wegen "unzulässigem Einsatz von Spielern" als verloren +++ DJK-Sportchef Tobias Rösl kündigt Berufung an

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Jede Menge Arbeit hat das Sportgericht des Fußball-Kreises Amberg/Weiden in den letzten Tagen in der noch jungen Saison gehabt. Erst das abgebrochene B-Klassen-Spiel zwischen der DJK-SB Amberg und dem FC Großalbershof und nun die Kreisklassen-Partien zwischen dem SV Hubertus Köfering und der DJK Ammerthal II und zwischen dem SC Germania Amberg II und dem SV Hahnbach II. Die beiden letztgenannten Partien, so entschied das Sportgericht unter dem Vorsitz von Lorenz Gebert am Dienstagabend, werden wegen „unzulässigem Einsatz eines Spielers“ jeweils mit 2:0-Siegen für Köfering und Hahnbach II gewertet. Zudem bekamen die DJK Ammerthal II und der SC Germania saftige Geldstrafen aufgebrummt.

Besagte Partien wurden am zweiten Spieltag, am 1. und am 2. August ausgetragen. Da hatte sich der SC Germania Amberg II mit 1:0 gegen Hahnbach durchgesetzt und Ammerthal mit 2:1 in Köfering. Nachträglich, so entschied das Sportgericht mit Gebert und den Beisitzern Michael Bauer und Ulrich Schlamminger, werden diese beiden Erfolge jeweils in 0:2-Niederlagen umgemünzt.

Der SC Germania Amberg setzte in der Partie mit Jakob Kohler einen Akteur ein, der aufgrund der „Zehn-Tages-Regelung“ nicht spielberechtigt gewesen war. Diese sagt aus: Hatte ein Spieler in den vorangegangenen zwei Verbandspartien – oder in den vorangegangenen zehn Tagen – einen Einsatz in der ersten Mannschaft vor der Halbzeitpause, so darf er in der „Zweiten“ nicht eingesetzt werden. Und Kohler stand am Sonntag zuvor in der Kreisliga-Elf der Germanen auf dem Platz.

Die „Zehn-Tages-Regelung“ spielt in den beiden untersten Ligen des Kreises, also der B- und A-Klasse, keine Rolle. Sie greift aber ab der Kreisklasse. Die Folge: Kohler hätte nicht in der zweiten Mannschaft des SC Germania gegen Hahnbach II nicht eingesetzt werden dürfen. Die Amberger erhielten somit, neben der 0:2-Wertung, eine Geldstrafe von 100 Euro (zuzüglich 20,30 Euro Verfahrenskosten) aufgebrummt. Zudem wurde SC-Mannschaftverantwortlicher Marco Mrvec wegen „wegen unzulässigem Spielereinsatz in einem leichten Fall“ zu einer Geldstrafe von 50 Euro (zuzüglich 20,30 Euro Verfahrenskosten) verurteilt.

Weitaus heftiger erwischte es hingegen die DJK Ammerthal II: Der Verein wurde „wegen unzulässigem Spielereinsatz in einem leichten Fall“ zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Euro (zuzüglich Verfahrenskosten) verdonnert. Und nicht nur das: Betreuer Martin Niebler verurteilte das Sportgericht ebenfalls zu 50 Euro Strafe und Spieler Johannes Badura wurde „wegen Spielens trotz Sperre ab Verbüßung der Spieltagessperre aus dem Urteil mit Aktenzeichen 00123-14/15-BSG Opf vom 19. Juni 2015“ bis einschließlich 23. September aus dem Verkehr gezogen.

Bei der Partie in Köfering setzte die DJK ihren Neuzugang Johannes Badura ein. Der war zuvor vom Freien TuS gewechselt und war nach einer roten Karte in einem Relegationsspiel für zwei Partien gesperrt worden. Diese, so die Meinung der Ammerthaler Verantwortlichen, sei nach zwei Landesliga-Partien der DJK eigentlich abgesessen gewesen.

Falsch gedacht, wie Gebert erklärte: „Wenn ein Spieler mit einer Spieltages-Sperre den Verein wechselt, muss diese in der klassenniedrigeren Mannschaft des neuen Vereins abgesessen werden.“ Bei der DJK wäre dies also das Kreisklassen-Team gewesen. Für Ammerthals Sportlichen Leiter Tobias Rösl ist diese Regelung sowie das ausgesprochene Urteil und die Sperre Baduras bis Ende September nicht nach zu vollziehen. Daher werde man, so Rösl, Berufung einlegen.

Aufrufe: 013.8.2015, 10:17 Uhr
Stephan LandgrafAutor