2024-05-08T14:46:11.570Z

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Zuschauer werden die Stadien auch im Amateurbereich weiter nur von außen sehen.
Zuschauer werden die Stadien auch im Amateurbereich weiter nur von außen sehen. – Foto: Volkhard Patten, SV Budberg / Temath

Die Krux mit den Tests: Der Teufel steckt im Detail

Keine Zuschauer, viel Mehraufwand: Was Vereine nun beachten müssen, um Testspiele austragen zu dürfen

Die Freude war riesig, als sich die Meldung am Mittwochabend wie ein Lauffeuer verbreitete: Das Innenministerium hat auf Nachfrage nun doch grünes Licht für Testspiele im Amateurbereich gegeben. Scheinbar wurde dieser Punkt am Dienstag in der Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung schlicht und einfach vergessen. Der anfängliche Jubel könnte aber vielen Klubs im Hals stecken bleiben, gilt es doch eine Vielzahl von Pandemie-bedingten Maßnahmen umzusetzen, die viele kleine Vereine vor große Herausforderungen stellen werden. Bei aller Freude, mit Normalität hat das noch nichts zu tun! FuPa gibt euch einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften seitens des Verbands, die einzuhalten sind, um ein Testspiel abhalten zu dürfen:
  • Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb mit Kontakt sind feste Trainingsgruppen.
  • Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person müssen die Kontaktdaten erfasst werden (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse).

  • Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten.

  • Die Abstandsregel (1,5 Meter) ist in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds einzuhalten. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  • Zuschauer sind ausgeschlossen bzw. sind nur für die Durchführung zwingend notwendige Personen zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap).

  • Jeder Verein muss ein Hygienekonzept erstellen. Ausnahme: Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen und es werden nur das Spielfeld sowie WCs genutzt.

  • Für die Spieler und Offiziellen werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

  • Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Trainingsspiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt. Nach dem Training(spiel) werden die verwendeten Materialien (z.B. Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.
  • Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training(spiel) werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
  • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle beteiligten Personen über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

  • Bei der Organisation des Trainingsspielbetriebs ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel möglichst immer umgesetzt werden kann – ansonsten Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Trainingsspielabwicklung: ESB am besten zuhause ausfüllen, kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften, kein „Handshake“, Halbzeitpause am besten im Freien verbringen.


Ebenso hat der BFV für seine Vereine ein umfassendes Muster-Hygienekonzept ausgearbeitet und auf www.zusammenhalt.bayern veröffentlicht. Ein Hygienekonzept müssen alle Vereine auf Verlangen der zuständigen kommunalen Behörde vorlegen, wenn sie neben Spielfeld und WCs auch Duschen und/oder Umkleiden öffnen wollen. Das Musterkonzept ist so angelegt, dass es jeder Verein flexibel auf seine Rahmenbedingungen und die lokalen Vorgaben der zuständigen Behörde anpassen kann.

Immer wieder wird auch die Frage gestellt, ob zumindest Pressevertreter den Spielen beiwohnen dürfen, wenn schon keine Zuschauer anwesend sein dürfen. Der BFV hat diesbezüglich nochmal explizit im Innenministerium nachgehakt und folgende Antwort erhalten: "Es besteht keine generelle Vorgabe, welche die Anwesenheit von Pressevertretern bei Trainingsspielen ausschließt." Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass sich Pressevertreter bzw. Fotografen beim gastgebenden Verein melden müssen und dann einen einmalige "Arbeitserlaubnis" ausgestellt bekommen werden. Zusätzlich wird das Sportgelände aller Voraussicht nach in Zonen eingeteilt werden, wo klar geregelt wird, wer sich wo aufhalten darf.

Liest man sich also die strengen Auflagen durch, werden sich einige Vereine wohl zweimal überlegen, ob sie sich diesen Aufwand antun. Zumal in Zeiten, in denen die allermeisten jeden Cent umdrehen müssen, Mehrkosten auf die Vereine zukommen. Zusätzliche Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einweghandtücher etc. müssen schließlich auch erst einmal besorgt werden. Immer vor dem Hintergrund, dass kein einziger Euro durch den Kioskverkauf verdient werden kann, da keine Zuschauer zugelassen sind.

Ein wenig befremdlich wirkt das Aussperren von Zuschauern, wenn man sich vor Augen führt, dass in Bayern Kulturveranstaltungen wie Konzerte oder Kinovorstellungen im Freien mit bis zu 400 Personen und sogar in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Personen möglich sind. Da stellt sich die Frage: Warum dürfen sich dann nicht 150 Personen - und sind wir mal ehrlich, in den seltensten Fällen kommen zu einem Testkick mehr - um ein Fußballfeld postieren? Man wird den Eindruck nicht los, dass bei den Freizeit-Kickern die Politik der harten Hand öffentlichkeitswirksam durchexerziert werden soll.

Welche Probleme noch so auf die Vereine zukommen könnten, darum widmen wir uns nächste Woche in einem ausführlichen Lagebericht.

Aufrufe: 031.7.2020, 11:00 Uhr
Mathias WillmerdingerAutor