2024-04-16T09:15:35.043Z

Vereinsnachrichten

DFB-Urteil: Zuschauer-Teilausschluss & Auflage

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einem Zuschauer-Teilausschluss im Zweitliga-Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 15.04.17 verurteilt.

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Zudem erhält der FCN die Auflage, in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions zu investieren, was dem DFB bis zum 31.12.17 nachzuweisen ist.

Bestraft wurden Vorkommnisse mit Nürnberger Zuschauern im DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 20.08.16 und im Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16.10.16. Vor Anpfiff der Begegnung in Köln gab es Diskussionen wegen des Anbringens eines Banners an einem Fluchttor, im Zuge derer eine Sicherheitsaufsicht beleidigt wurde.

Darüber hinaus musste die Partie in Karlsruhe gut zehn Minuten vor Schluss für circa sechs Minuten unterbrochen werden, nachdem Nürnberger Zuschauer verstärkt Pyrotechnik gezündet und teilweise in Richtung des Karlsruher Stehplatzbereiches geschossen hatten sowie auf den Zaun zum Innenraum geklettert waren. Ordnungsdienst und Polizei mussten eingreifen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Aufrufe: 022.3.2017, 09:13 Uhr
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