2024-04-16T09:15:35.043Z

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Der Verein als wichtigste Organisationsform im Sport

Im Sinne der in Artikel 9 des Grundgesetzes verankerten Vereinigungsfreiheit haben alle deutschen Staatsbürger das Recht, eine Gesellschaft oder einen Verein ins Leben zu rufen. Voraussetzung dafür ist allerdings zunächst, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung nicht gegen das Gesetz verstößt oder strafrechtliche Relevanz aufweist. Als Organisationsform ist der Verein gerade im Bereich des Sports von großer Bedeutung. Hinsichtlich der Gestaltung der Strukturen bestehen nur wenige gesetzliche Vorgaben. Um die jeweiligen Aufgaben und Ziele umsetzen zu können, ist jedoch eine konsequente, gut organisierte Verwaltung erforderlich.

Die Gründung eines Vereins
Ein Verein kann erst dann gegründet werden, wenn sich wenigstens sieben volljährige Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammengefunden haben. Im Rahmen einer Gründungsversammlung müssen die Gründungsmitglieder eine Satzung erstellen, die neben Angaben zum Namen der Vereinigung, zum Vereinssitz und zum Vereinszweck auch Regelungen zum Ein- und Austritt der Mitglieder, zu etwaigen Mitgliedsbeiträgen, zur Bildung, Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes und zur Einberufung der Mitgliedsversammlung enthalten sollte. Unter Beachtung jener Satzung ist sodann der Vorstand zu wählen. Zu besetzen sind zumindest die Funktionen des Vorsitzenden, des Stellvertreters und des Kassenwarts. Darüber hinaus steht es den Gründungsmitgliedern frei, weitere Posten zu vergeben. Sind sich die Gründer über die Eintragung ins Vereinsregister einig, müssen die Vorstandsmitglieder ihre Unterschriften notariell beglaubigen lassen. Erst dann ist die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht möglich. Mit der Eintragung erlangt der Verein schließlich Rechtsfähigkeit. (Hier gibt es eine Checkliste für die Vereinsgründung)

Die Verwaltung des Vereins
Für die Verwaltung des Vereins ist in der Regel der Vorstand verantwortlich, welcher neben der Mitgliederversammlung als wichtigstes Organ der Vereinigung anzusehen ist. Ob weitere Organe wie etwa ein erweiterter Vorstand, ein Beirat oder Ausschüsse installiert werden sollen, können die Mitglieder frei entscheiden. Das Gesetz gewährt viele Freiräume, was die Gestaltung der Vereinsstrukturen betrifft. Dennoch sollte stets auf die Einhaltung wesentlicher Grundsätze geachtet werden. So sollten zum Beispiel Zuständigkeiten und Kompetenzen deutlich ersichtlich sein. Eine breite Aufgabenverteilung und eine klare Aufgabenabgrenzung sichert darüber hinaus eine hohe fachliche Kompetenz und eine gute Motivation der Mitarbeiter. Auch die Abstimmung aller Aktivitäten und ein offener Austausch von Informationen machen eine gute Organisation aus. Für einen reibungslosen Ablauf und die Umsetzung der Ziele und Aufgaben ist die Verwaltung des Vereins von wesentlicher Bedeutung. So sind zum Beispiel Mitgliederlisten zu pflegen und auf aktuellem Stand zu halten, Termine müssen festgelegt und wahrgenommen werden. Auch an die Einziehung oder Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ist zu denken. Wer sich bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgaben auf unübersichtliche Excel-Dateien oder handschriftliche Aufzeichnungen verlässt, verliert schnell den Überblick. Deutlich einfacher fällt die Vereinsverwaltung mithilfe einer entsprechenden Software.

Die unterstützende Funktion spezieller Software
Programme, die bei der Verwaltung des Vereins behilflich sind, gibt es viele. So hat zum Beispiel Lexware verschiedene Varianten im Sortiment, die zur Organisation kleiner oder mittelgroßer Vereinigungen bestens geeignet sind. Auch andere Hersteller wie Buhl Data oder GLS Software & Systeme haben entsprechende Software im Angebot. Mit einem simplen Klick erledigen Sie hier alle anfallenden Aufgaben und sparen damit jede Menge Arbeit und Nerven. Ein weiterer Vorteil: Die Verwendung der Software garantiert dafür, dass die sensiblen Vereinsdaten gut gesichert sind und nicht verloren gehen können.

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Aufrufe: 011.6.2013, 08:00 Uhr
FuPa NiederrheinAutor