2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
– Foto: Thies Meyer

Der Verband informiert!

Spielbetrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt

Spielbetrieb

Derzeit ist der Fußballspielbetrieb bundesweit auf allen Ebenen ausgesetzt, und auch der Trainingsbetrieb steht still. Im bfv-Verbandsgebiet galt die Aussetzung zunächst bis zum 19.04.2020. Zwischenzeitlich müssen wir aber davon ausgehen, dass sehr wahrscheinlich auch direkt nach Ende der Osterferien ab dem 20.04.2020 leider noch nicht wieder gespielt werden kann. Deshalb haben wir entschieden, vor dem Hintergrund der jeweiligen staatlichen Verfügungslagen den Spielbetrieb bis auf weiteres auszusetzen. Die zeitlich unbefristete Aussetzung ist erforderlich, weil im Moment niemand sagen kann, wann es wieder möglich sein wird, Fußball zu spielen. Und weil die Rechtslage – hier konkret die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg – uns gar keine andere Möglichkeit lässt. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir das mit einer Vorankündigungsfrist von 14 Tagen kommunizieren, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben. Denn wir sind überzeugt, dass der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Deshalb ist nach der aktuellen Rechtsverordnung in Baden-Württemberg auch der Mannschaftstrainingsbetrieb nicht erlaubt. Die vorstehenden Ausführungen gelten für den Spielbetrieb der Oberligen BadenWürttemberg nach den Beschlussfassungen der drei baden-württembergischen Fußballverbände entsprechend.


Saisonfortsetzung oder -abbruch


Uns erreichen in diesen Tagen – verständlicherweise – auch zahlreiche Anfragen, welche Szenarien es gibt, um die Saison 2019/20 noch sportlich zu beenden oder für den Fall, dass sie abgebrochen würde. Die zahlreichen Möglichkeiten werden wir in Kürze mit Ihnen teilen und zur Diskussion stellen. Wir können aber dazu im Moment keine Entscheidung treffen. Eine endgültige vorzeitige Beendigung der Saison zum jetzigen Zeitpunkt kommt nicht in Betracht, denn solange es noch möglich erscheint, sämtliche Meisterschafts- und Pokalspiele auszutragen und so insbesondere auf sportlichem Wege Auf- und Absteiger zu ermitteln, sind wir rechtlich daran gehindert, Vereinen vorschnell diese Chance zu verbauen, indem wir endgültige Entscheidungen treffen. Denn abhängig von der jeweiligen Spielklasse haben zumindest einzelne Vereine erheblich investiert und finanzielle Mittel eingesetzt, um die selbstgesteckten sportlichen Ziele zu erreichen. Wir sind daher in der Pflicht, alle Möglichkeiten auszuloten und abzuwarten, ob sich noch ein Zeitfenster öffnet, das uns die Chance gibt, die Saison regulär zu beenden. Eine andere Entscheidung wäre mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Leider wissen war aber bereits jetzt, dass am Ende Entscheidungen zu treffen sein werden, die für einzelne Vereine besondere Härten darstellen. Es zeichnet sich außerdem ab, dass eine vielfach geforderte bundesweit einheitliche Vorgehensweise schwierig werden wird. Dies liegt an unserer föderalen Struktur und unter anderem daran, dass die Sommerferien zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. So prüfen wir Baden aktuell, ob eine Verlängerung der Saison über den 30.06.2020 praktisch und rechtlich machbar ist. Durch die Verschiebung der EURO auf das Jahr 2021 gibt es zumindest erweiterte Spielräume.

Aufrufe: 03.4.2020, 10:16 Uhr
Presse BadFVAutor