2024-05-24T11:28:31.627Z

Allgemeines
Aufmerksame Funktionäre: Uwe Feiler (rechts) konnte am Dienstagabend im Vereinsheim des OFC Eintracht rund 40 Vereinsvertretern wichtige Informationen vermitteln.Foto: Jürgen ZinkeFoto: Jürgen Zinke  ©MZV
Aufmerksame Funktionäre: Uwe Feiler (rechts) konnte am Dienstagabend im Vereinsheim des OFC Eintracht rund 40 Vereinsvertretern wichtige Informationen vermitteln.Foto: Jürgen ZinkeFoto: Jürgen Zinke ©MZV

Der Mindestlohn und die Vereine

90 Minuten, 40 Funktionäre und jede Menge Fragen bei Infoveranstaltung in Oranienburg

Mit etwas gemischten Gefühlen, aber auch neugierig war Stefan von Lewinski am Dienstagabend zur Informationsveranstaltung "Mindestlohn im Verein" nach Oranienburg gereist. Uwe Feiler, Oberhavels Bundestagsabgeordneter der CDU, und Matthias Rink, CDU-Kandidat für die Landratswahl, hatten in das Vereinsheim des Oranienburger FC Eintracht eingeladen. Und gemeinsam mit dem Schatzmeister des Fußball-Brandenburgligisten FC 98 Hennigsdorf, Stefan von Lewinski, waren noch mehr als 40 weitere Vereinsfunktionäre gekommen.

Das Interesse war also groß, ebenso wie die Wissenslücken, die durch das seit dem 1. Januar gültige Mindestlohngesetz (8,50 Euro für Arbeitnehmer pro Zeitstunde) in den Vereinen entstanden sind. Sach- und fachkundig versuchte Uwe Feiler das Thema abzuhandeln, nicht ohne auch immer wieder auf einige "Grauzonen" und "Ungereimtheiten" hinzuweisen. Klar erklärte Feiler jedoch anfangs, dass das Gesetz Ausnahmen speziell für Vereine nicht vorsieht. Betroffen seien also alle Arbeitnehmer im Verein, somit auch Teilzeitbeschäftigte, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, Minijobber und Praktikanten.

Keine Anwendung findet das Gesetz bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein, für die keine Vergütung gezahlt wird, nebenberuflicher Tätigkeit als Trainer oder Übungsleiter mit einer Zahlung von zwölf Mal 200 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung und sonstiger nebenberuflicher, ehrenamtlicher Tätigkeit zum Beispiel als Vorstandsmitglied oder Platzwart mit Zahlung einer Aufwandsentschädigung bis zu 720 Euro pro Jahr.

Damit war natürlich die besonders die Fußballvereine betreffende Gruppe der Vertragsamateure noch nicht berücksichtigt. Rund 200 gibt es im Fußball-Landesverband Brandenburg, darunter auch mehrere bei Oberhavel-Vereinen.

"Die Frage, ob Vertragsamateure Arbeitnehmer sind, ist in der Regel mit Ja zu beantworten", sagte Uwe Feiler und hielt sich damit noch eine kleine Lücke offen. "Denn zumeist ist hier doch eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit von den Leistungen des Vereins muss beachtet werden. Und auch die Frage, ob die zeitliche Belastung des Sportlers noch genügend Raum für eine andere ausreichende Erwerbsmöglichkeit lässt", ergänzte er.

Zwischendurch gab es jede Menge Fragen und Meinungen von den Teilnehmern, die nicht vollends, aber doch mit hilfreichen Hinweisen beantwortet werden konnten.

Stefan von Lewinski, der seit fünf Jahren beim FC 98 für die Finanzen zuständig ist, bereute nach knapp 90 Minuten sein Kommen nicht. "Nicht alle Fragen wurden geklärt, aber ich habe schon etwas mitgenommen. Auch weil es im Anschluss noch Gelegenheit gab, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen", meinte der 45-Jährige.

Aufrufe: 019.2.2015, 07:12 Uhr
MOZ.de / Jürgen ZinkeAutor