2024-04-19T07:32:36.736Z

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F: Reinhardt
F: Reinhardt

Deadline Day: Transfer-ABC im Winter

FuPa Ostwestfalen erklärt einen Vereinswechsel im Winter

Am 31. Januar schließt auch im Amateurfußball das Transfer-Fenster. Im Fachjargon wird gern von »Wechselperiode II« gesprochen. Doch was sind eigentlich die Unterschiede zu einem Vereinswechsel im Sommer? Was gibt es zu beachten? FuPa Ostwestfalen macht Euch fit und fasst kurz zusammen, was Ihr wissen müsst, um mitzureden.
Los geht's – Transfer ABC im Winter:

Fristen in der Transferperiode II

Die Transferperiode II läuft vom 1. bis 31. Januar. Wer also im Winter wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember bei seinem alten Verein abgemeldet haben. So wird die Spielberechtigung »gekündigt«, ein Verbleib als Vereinsmitglied ist natürlich möglich. Wichtig: Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels. Außerdem muss eine Abmeldung per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis.

Ablauf einer Abmeldung

Innerhalb von 14 Tagen muss der alte Verein den Spielerpass herausgeben. Die Frist beginnt mit dem – auf dem Abmeldungseinschreiben – ausgewiesenen Datum. Ausgehändigt werden kann der Pass an den Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Sobald der Spieler Mitglied des neuen Vereins ist, muss der Club einen Antrag auf Spielerlaubnis einreichen. Gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung hat der antragstellende Verein die vollständigen Unterlagen bis spätestens 31. Januar beim Landesverband einzureichen.

Freigabe und Spielbereichtigung

Nach Eingang des Passes beim Verband erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung (Ablöse). Ist diese Freigabe nicht erteilt, ist der Spieler erst nach sechs Monaten für Pflichtspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.
Wenn der Pass zu spät abgegeben wird, erhält der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub oder krankheitsbedingte Abwesenheit einer zuständigen Person zählen nicht. Jeder Verein muss seine Post regelmäßig sichten.

Ausbildungsentschädigung im Winter

Ausbildungsentschädigungen entsprechen im Amateurfußball Ablösesummen. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben und richten sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Mannschaft. Anders bei einem Wechsel im Winter (Transferperiode II): Dort sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern können unter den Teams frei verhandelt werden.

Rote Karte vor der Winterpause

Rotsperren werden zum neuen Club mitgenommen.

Wechsel nach verspäteter Abmeldung.

Ist in der Regel nicht möglich. Jederzeit wechseln können nur Spieler, deren letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Sie sind dann sofort spielberechtigt für den neuen Verein.

Aufrufe: 031.1.2017, 15:50 Uhr
FuPaAutor