Die Transferperiode II läuft vom 1. bis 31. Januar. Wer also im Winter wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember bei seinem alten Verein abgemeldet haben. So wird die Spielberechtigung »gekündigt«, ein Verbleib als Vereinsmitglied ist natürlich möglich. Wichtig: Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels. Außerdem muss eine Abmeldung per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis.
Innerhalb von 14 Tagen muss der alte Verein den Spielerpass herausgeben. Die Frist beginnt mit dem – auf dem Abmeldungseinschreiben – ausgewiesenen Datum. Ausgehändigt werden kann der Pass an den Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Sobald der Spieler Mitglied des neuen Vereins ist, muss der Club einen Antrag auf Spielerlaubnis einreichen. Gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung hat der antragstellende Verein die vollständigen Unterlagen bis spätestens 31. Januar beim Landesverband einzureichen.
Nach Eingang des Passes beim Verband erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung (Ablöse). Ist diese Freigabe nicht erteilt, ist der Spieler erst nach sechs Monaten für Pflichtspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.
Wenn der Pass zu spät abgegeben wird, erhält der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub oder krankheitsbedingte Abwesenheit einer zuständigen Person zählen nicht. Jeder Verein muss seine Post regelmäßig sichten.
Ausbildungsentschädigungen entsprechen im Amateurfußball Ablösesummen. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben und richten sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Mannschaft. Anders bei einem Wechsel im Winter (Transferperiode II): Dort sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern können unter den Teams frei verhandelt werden.
Rotsperren werden zum neuen Club mitgenommen.
Ist in der Regel nicht möglich. Jederzeit wechseln können nur Spieler, deren letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Sie sind dann sofort spielberechtigt für den neuen Verein.