2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

„Das ist ein handfester Skandal!“

Funktionäre werfen Schiedsgericht wesentlichen Rechenfehler vor - Urteil kann kaum noch angefochten werden

Hat das Schiedsgericht im Fußballverband bei seiner Urteilsfindung zur Stammspieler-Affäre wesentliche Fehler begangen? Der FSV Salmrohr meint: Ja. Einer spricht sogar von einem handfesten Skandal im Sportrecht.

Koblenz/Salmrohr. Das Urteil des ständigen Schiedsgerichts im Fußballverband Rheinland zur Stammspieler-Affäre ist gesprochen und eigentlich nicht mehr anfechtbar. Denn jenes Schiedsgericht ist die letztmögliche sportrechtliche Instanz im Fußballverband.

Norbert Weise, Rechtswart des Fußballverbands erklärt, dass nur noch in einem Zivilprozess dagegen vorgegangen werden könnte, sofern das Gericht beispielsweise wesentliche formale Fehler begangen hätte. Weder Fußballverband noch FSV Salmrohr oder eine andere Partei wollen einen solchen Prozess anstreben – obwohl sie teilweise dem Gericht womöglich entscheidende Fehler nachweisen könnten.

Denn, so meint der FSV Salmrohr, hat das Gericht bei der Entscheidung zur Stammspieler-Eigenschaft von einem der beiden betroffenen Salmrohrer Spieler offenbar falsch gerechnet.

Nach der Berechnung des FSV Salmrohr, der nach Angaben des sportlichen Leiters Karl-Heinz Kieren natürlich alle Spielereinsätze detailliert dokumentiert hat, sind diesem Spieler nicht 18 von 33 Einsätzen in der ersten Mannschaft anzurechnen, wie es im schriftlichen Urteil steht, sondern 17 von 34 – damit wäre er in der Hälfte der Pflichtspiele aufgelaufen, nicht in mehr als der Hälfte. Er wäre somit kein Stammspieler laut der Spielordnung im Fußballverband Rheinland (und natürlich auch nicht in der des Regionalverbands).

Die Fehler des Gerichts lägen in zwei Punkten, meinen Vertreter des Vereins.

Erstens: Das Salmrohrer Oberliga-Spiel gegen den SVN Zweibrücken wurde nach dem Rückzug der Zweibrücker in der vergangenen Saison vollständig aus der Wertung genommen – mit allen Statistiken und Einsätzen. Dieses Spiel, in dem der Spieler mitwirkte, dürfe demnach auch in der Berechnung nicht anerkannt werden.

Pokalspiel nicht beachtet

Zweitens: Das Gericht habe das DFB-Pokalspiel des FSV gegen den VfL Bochum nicht als Pflichtspiel gerechnet (in diesem Spiel wurde der Spieler nicht eingesetzt). Verbandsrechtswart Norbert Weise aber stellt klar: „Das war auf jeden Fall und unstreitbar ein Pflichtspiel.“

Peter Rauen, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und als Ehrenpräsident des FSV Salmrohr immer noch mit Rat und Tat für den Vorstand aktiv, spricht sogar von einem „handfesten Skandal“ im Sportrecht. Da aber die Entscheidung der nachträglichen Spielwertung zugunsten des Gegners auch aufgrund der Stammspielereigenschaft eines zweiten Spielers (der im Winter nach Salmrohr gewechselt war und laut FVR-Ordnung die Stammspielereigenschaft von dem vorherigen Verein dabei mitgenommen hatte) gefällt wurde, hätte eine entsprechende Berechnung wohl auch kein anders Urteil im Ergebnis gebracht. Peter Rauen sagt auch deswegen ernüchtert: „Es bringt uns sportlich ja nichts, dagegen vorzugehen. Daher lassen wir es dabei.“

Der Vorsitzende des Schiedsgerichts, Dr. Joachim Vonnahme, pensionierter Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz, war in den beiden vergangenen Wochen nicht telefonisch für eine Stellungnahme zu erreichen und reagierte auch nicht auf eine Rückrufbitte unseres Portals.


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Aufrufe: 029.8.2016, 10:00 Uhr
volksfreund.de/Sven EisenkrämerAutor