2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
Bald könnte es in der B-Klasse heißen: Wir spielen 9 gegen 9   Foto: Ertl
Bald könnte es in der B-Klasse heißen: Wir spielen 9 gegen 9 Foto: Ertl

Vorschlag BFV: "9 gegen 9" in den B-Klassen

Möglichkeit des 9 gegen 9 im Herrenspielbetrieb der B-Klassen in der Oberpfalz

In einer Pressemitteilung informiert der BfV über ein geplantes Projekt, dass ab kommender Saison umgesetzt werden könnte. Ab der Saison 2019/2020 möchte der Bayerische Fußballverband in der Oberpfalz seinen Vereinen in den Meisterschaftsspielen der B-Klassen die Möglichkeit anbieten, Spiele bei Bedarf mit verminderter Spielerzahl auszutragen. Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren steigende Anzahl an Spielausfällen aufgrund Spielermangels, insbesondere am Saisonende und in den untersten Spielklassen.

Das Modell wird in anderen bayerischen Bezirken bereits erfolgreich praktiziert. Im Frauenfußball ist es seit dieser Saison sogar bayernweit gültig. Die Zahl der Spielausfälle ist dadurch deutlich zurückgegangen, das Modell bei den Vereinen sehr beliebt.

Die durch den Bezirksspielausschuss mit allen Herrenspielleitern ausgearbeiteten Rahmenbedingungen werden den Vereinen auf den Wintertagungen in den kommenden Wochen vorgestellt und auch bereits vorab zur Verfügung gestellt. Viele dieser Punkte können auf Wunsch der Vereine für jeden Kreis noch individuell modifiziert werden.

Auf den Tagungen im Sommer 2019, vor Beginn der Saison 2019/2020, wird dann über die Einführung abgestimmt. Hierbei ist für jede Liga eine einfache Mehrheit der jeweiligen Vereine notwendig. Das Modell findet nur in den B-Klassen Anwendung, in denen bei der Abstimmung eine Mehrheit zustande kommt. Eine flächendeckende Zustimmung in allen B-Klassen der Oberpfalz wäre wünschenswert.

Als Diskussionsgrundlage mit den Vereinen wurden folgende Rahmenbedingungen ausgearbeitet:

1. Veränderung der Mannschaftsstärke

Möchte ein Verein von der Veränderung der standardmäßigen Mannschaftsstärke von 11 Spielern auf 9 Spieler Gebrauch machen, so hat er dies dem gegnerischen Verein und dem Spielleiter spätestens 2 Tage vor dem Spieltermin über das BFV-Postfach mitzuteilen. Das Spiel findet dann anstatt mit 11 gegen 11 mit 9 gegen 9 Spielern statt. Eine spätere Änderung der Mannschaftsstärke ist nur mit Zustimmung des Gegners möglich.

2. Spielerzahl

Für die Mannschaft, welche die Reduzierung der Spielerzahl gemäß 1. beantragt hat, ist die Gesamtspielerzahl für dieses Spiel auf maximal 11 begrenzt. Diesem Verein stehen somit maximal 2 Ersatzspieler zur Verfügung. Sollte der Verein mehr als 11 Spieler zur Verfügung haben, so ist das Spiel im gewohnten Modus 11 gegen 11 auszutragen, wobei o.g. Fristen zu beachten sind.

Für die gegnerische Mannschaft besteht keine Begrenzung der Gesamtspielerzahl.

3. Spielfeldgröße

Die Spielfeldgröße bleibt unverändert. Es wird auch bei 9 gegen 9 auf die normale Spielfeldgröße gespielt, so dass keine Veränderungen im Spielfeldaufbau erforderlich sind. Seite 2 von 2 Weiden, 23.Januar 2019 Bezirksspielausschuss Oberpfalz


4. Spielzeit

Die Spielzeit für ein Spiel im Modus 9 gegen 9 weicht von der regulären Spielzeit ab und beträgt 2 x 40 Minuten, um die geringere Spielerzahl auf der normalen Spielfeldgröße zu kompensieren.


5. Auswechslungen

Die Anzahl der erlaubten Auswechslungen beträgt für die Mannschaft, welche die Reduzierung der Spielerzahl gemäß 1. beantragt hat 2, da die Mannschaft mit maximal 11 Spielern am Spiel teilnehmen darf. Die Anzahl der erlaubten Auswechslungen für die andere Mannschaft beträgt 5, damit der Verein keinen Nachteil hat (normale Spielerzahl 11 plus 3 = 14; reduzierte Spielerzahl 9 plus 5 = 14). Rückwechseln ist für beide Mannschaften in unbegrenzter Häufigkeit erlaubt.

6. Tore

Die Torgröße bleibt unverändert. Es wird auch bei 9 gegen 9 auf die normalen Großfeldtore gespielt, so dass keine Veränderungen im Spielfeldaufbau erforderlich sind.

7. Spielbestimmungen

Im Übrigen gelten Satzung und Spielordnung des BFV wie bei „11 gegen 11".

Im Falle eines Aufstiegs in eine Liga, in welcher das Spielen mit verminderter Spielerzahl nicht möglich ist, hat die betreffende Mannschaft als 11er-Mannschaft anzutreten oder auf das Aufstiegsrecht zu verzichten. Alle Relegations- und Entscheidungsspiele zu einer Spielklasse, die nur mit 11er-Mannschaften spielt, müssen als 11er-Mannschaft bestritten werden.

8. Aufstieg

Der Aufstieg in die A-Klasse ist unverändert möglich, unabhängig davon, wie oft ein Verein von der Möglichkeit des 9 gegen 9 Gebrauch macht.

9. Spielabbruch

Die Vorgabe für einen Spielabbruch durch den Schiedsrichter aufgrund verminderter Spielerzahl (SpO §66 (2)) bleibt unverändert. Wenn eine Mannschaft weniger als 7 Spieler auf dem Platz hat, so hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen.

Aufrufe: 023.1.2019, 14:00 Uhr
PM BFVAutor