2024-04-24T13:20:38.835Z

Allgemeines
Gleich fünf Mannschaften müssen jeweils aus den beiden Bezirksligen direkt absteigen. F: FuPa/Mittelfranken
Gleich fünf Mannschaften müssen jeweils aus den beiden Bezirksligen direkt absteigen. F: FuPa/Mittelfranken

Bezirksligen: je fünf Teams erwischt es direkt

Auf- und Abstiegsregelung 2013/14 auf Bezirksebene

Kaum sind alle Entscheidungen getroffen, sorgt auch schon der Auf- und Abstiegsmodus der neuen Spielzeit auf Bezirksebene für Aufregung. In den beiden 19er Bezirksligen steigen die Meister direkt in eine der Landesligen auf, die beiden Zweitplazierten müssen in die Relegation. Knallhart geht es für die Mannschaften im Abstiegskampf zu: Gleich fünf Teams müssen aus jeder Bezirksliga direkt runter - ohne eine Chance in der Relegation.

Die Bezirksspielleitung gibt folgende Regelung bekannt:

Ergänzend zum normalen Modus (§§ 14, 14 a, 15 und 16 BFV- SpO) gilt für die Saison 2013/2014 folgende Auf- und Abstiegsregelung des Bezirks Mittelfranken im Herrenspielbetrieb.

Aufstieg:

Die beiden Bezirksligen 1 und 2 spielen in der Saison 2013/2014 mit jeweils 19 Mannschaften. Die Normzahl für jede Bezirksliga beträgt je 16 Mannschaften. Die beiden Meister steigen direkt in die Landesliga auf. Die Tabellenzweiten der beiden Bezirksligen im Bezirk Mittelfranken spielen zusammen mit den Bezirksliga-Zweiten aus den restlichen Fußballbezirken in Bayern sowie mit den in der Tabelle vor dem bestplatzierten Absteiger stehenden Vereinen der fünf Landesligen in einer Qualifikationsrunde um die freien Plätze in der Landesliga. Die Verlierer dieser Qualifikationsrunde werden in die Bezirksliga
eingegliedert. Die Relegationsspiele zur Verbandsebene werden in Hin- und Rückspielen ausgetragen.

Abstieg:

Aus den beiden Bezirksligen steigen die jeweils fünf letztplatzierten Mannschaften der Tabelle in die Kreisliga ihres Kreises ab. In den beiden Bezirksligen gibt es keine Abstiegsreleganten. Somit entfällt die Relegation mit den Kreisligazweiten Für die Feststellung der Meister, Qualifikanten sowie für die Absteiger der beiden Bezirksligen im Herrenspielbetrieb der Saison 2013/2014 gelten §§14 a, 15 und 16
der BFV-SpO. Die Relegationsspiele auf Bezirksebene werden nach den Vorgaben des § 15 Abs. 2 a
ausgetragen.

§ 14 a Feststellung des Meisters auf Verbandsebene
(3) Stehen zwei oder mehrere Vereine nach Abschluss der Verbandsrunde auf einem Platz in der Tabelle, dem eine besondere Bedeutung (Auf- und Abstieg) zukommt, so bestimmt sich die Reihenfolge in der Tabelle nach folgenden Kriterien:

Bei zwei punktgleichen Vereinen:
1. Ein Verein, der gegen den punktgleichen Tabellennachbarn nicht angetreten ist und eine entsprechende Sportgerichtswertung (0:2 verloren) erhalten hat, ist im direkten Vergleich unterlegen.
2. Spielergebnis des direkten Vergleichs (Hin- und Rückspielergebnis im Europapokalmodus).
3. nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz in der Gesamttabelle.
4. mehr erzielte Tore in der Gesamttabelle.
5. Anzahl der Siege
6. Anzahl aller auswärts erzielten Tore
7. Losentscheid

Bei drei oder mehr punktgleichen Vereinen:
1. Ein Verein, der gegen einen der punktgleichen Tabellennachbarn nicht angetreten ist und eine
entsprechende Sportgerichtswertung (0:2 verloren) erhalten hat, wird in der Sondertabelle nicht berücksichtigt und auf denletzten Platz gesetzt.
2. Sondertabelle aus den direkten Vergleichen.
3. nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz aus der Sondertabelle.
4. mehr erzielte Tore aus der Sondertabelle.
5. Rückgriff auf die Gesamttabelle der Liga
a) nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
b) mehr erzielte Tore,
c) Anzahl der Siege,
d) Anzahl aller auswärts erzielten Tore.
6. Losentscheid
Nach vollzogenem Auf- und Abstieg und nach Abschluss der Relegationsrunden wird die Ligaeinteilung jährlich durch den Bezirksspielausschuss nach geographischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen und veröffentlicht. (§ 10 Abs. 2 BFV-Spo)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Auf- und Abstiegsregelung kann gem. § 22 Abs. 1 Buchst. B SpO i.V. mit § 3 Abs. 3 binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe schriftlich Beschwerde zum Verbandsspielausschuss (Vorsitzender Josef Janker, Bammerhöhe 2, 93199 Zell) eingelegt werden. Die Antwortfunktion des BFV-Postfachs (Zimbra) ersetzt die Schriftform. Gemäß § 31 Abs. 1 RVO hat diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. (offizielle Bekanntgabe am 1. Juli)

Aufrufe: 028.6.2013, 11:13 Uhr
Daniel WölfelAutor