2024-05-17T14:19:24.476Z

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Symbolbild – Foto: Patrick Seeger

Bahlinger SC zieht Einspruch zurück

Der Bahlinger SC hat seinen Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen den FSV Frankfurt (0:2) zurückgezogen.

Der Verein habe vom Sportgericht der Regionalliga Südwest zu verstehen bekommen, dass der von ihm vorgebrachte Verstoß gegen die U-23-Spielerregel nicht ausreichend für einen Einspruch sei, erklärte der BSC-Vorsitzende Dieter Bühler.
„Schade, dass der betreffende Regelpassus damit nicht von offizieller Seite geklärt wird“, sagt Bühler. Den Bahlingern sei zuvor schon bewusst gewesen, dass die Heimniederlage nachträglich nicht zu ihren Gunsten korrigiert wird. Man habe aber klären wollen, ob der auf dem Spielberichtsbogen angegebene Spieler tatsächlich auch einsatzbereit sein muss. Die Frankfurter hatten offensichtlich einen U-23-Spieler eingetragen, der während der 90 Minuten wohl nicht als Einwechselspieler zur Verfügung stand. Der betreffende Paragraf in der Spielordnung besagt, dass vier deutsche U-23-Spieler in der Aufstellungsliste aufgeführt sein müssen – eine nicht nur für die Bahlinger äußerst wachsweiche und schwammige Formulierung. Demnach wäre es denkbar, dass ein Verein Woche für Woche U-23-Spieler einträgt, die als Karteileichen gar nicht bei Spielen anwesend sind. Natürlich widerspräche dieser Ansatz dem Geist der Regel, die den DFB-Nachwuchs fördern soll. „Die Regionalliga sieht dieses Problem“, sagt Bühler. Womöglich wird der betreffende Paragraf deshalb bald etwas präziser formuliert.
Aufrufe: 07.10.2019, 17:00 Uhr
Matthias Kaufhold (BZ)Autor