2024-04-25T10:27:22.981Z

Allgemeines

Alles Wichtige zur Wechselperiode I

Es ist wieder soweit. Die Wechselperiode I steht bevor und die Vorbereitung auf die neue Saison läuft bereits auf Hochtouren. Vereine müssen unbedingt die Fristen beachten.

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wurde nur der Begriff Spieler verwendet, Spielerinnen sind damit ebenfalls angesprochen.

Das offizielle Spieljahr beginnt am 1. Juli und die Wechselperiode läuft wie bei den Profis bis zum 31.08.2018. Das bedeutet alle Wechselangelegenheiten von Amateurspielern und Vertragsspielern ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2000) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2002) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2018 vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2018 erfolgen muss.

Abmeldung

Will ein Spieler den Verein wechseln, muss er bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler nachweisbar abgemeldet werden. Dafür gibt es zwei Wege:

Variante 1: Willigt der Spieler schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Online-Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss bei Herren und Frauen bis einschließlich 30.06.2018 und in der Jugend bis einschließlich 15.07.2018 erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Abmeldedatum nicht mehr wie in den Jahren zuvor manuell abgeändert werden kann. Eine Rückdatierung nach Fristende ist daher nicht möglich.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den Spieler in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben abmelden. Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den Spieler online abzumelden oder dem Spieler, dem neuen Verein oder der bfv-Geschäftsstelle den Spielerpass mit den vollständigen Eintragungen auf der Passrückseite, mit Vereinsstempel und Unterschrift zuzusenden. Achtung: Zum Nachweis einer Verfristung muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe Einschreiben versendet werden.

Mit dem Tag der Abmeldung endet auch zugleich die Spielberechtigung für den bisherigen Verein.

Freigabe

Meldet der abgebende Verein den Spieler innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab, reicht den ausgefüllten Pass ein oder gibt eine Erklärung über den Verbleib ab, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt für alle Arten der Abmeldung.

Im Jugendbereich erhält ein Spieler nach der fristgerechten Abmeldung (15.07.2018) und der Freigabe des abgebenden Vereins die Spielberechtigung frühestens zum 16.07.2018. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2018. Bei Abmeldung nach dem 15.07.18 und Freigabe erhält der Spieler eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Wenn das letzte Spiel länger als 6 Monate zurückliegt, erhält der Spieler die sofortige Spielberechtigung.

Bei Herren und Frauen gilt: Wurde der Spieler fristgerecht abgemeldet und der abgebende Verein erteilt eine Freigabe, erhält der Spieler das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele (frühestens ab dem 01.07.2018). Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag des Eingangs.

Erteilt der abgebende Verein keine Freigabe, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2018. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe „erkauft“ werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage (www.badfv.de/service-beratung/passwesen) steht ein digitaler Entschädigungsrechner zu Verfügung.

Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2018) muss sie dann online durch den aufnehmenden Verein erfolgen oder die Unterlagen bei der Passstelle eingereicht werden. Zur Fristwahrung können die Unterlagen auch per Fax oder per Email an die Passstelle gesendet werden. Die Originalunterlagen müssen dennoch unverzüglich nachgereicht werden. Bei einer überregionalen nachträglichen Freigabe muss der Nachweis nach der online-Erfassung unverzüglich per Email nachgereicht werden.

Vereinswechsel Vertragsspieler

Will ein Vertragsspieler seinen Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler werden, muss zum 30.06.2018 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein muss den Vertragsspieler trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags in Form einer Abmeldekarte per Einschreiben bis zum 30.06.2018 abmelden. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Vereins muss zwischen dem 01.07.2018 und dem 31.08.2018 durch Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle erfolgen. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.

Erhält ein Vertragsspieler oder ein Amateurspieler beim neuen Verein einen Vertrag, muss er nicht zwingend abgemeldet werden. Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins erhält der Spieler die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2018. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.2018 beginnen. Der Vertrag muss der Passstelle bis zum 31.08.2018 im Original vorliegen. Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den jeweiligen Vertragsspieler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein nachgewiesen werden.

WICHTIGER HINWEIS: Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.

Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Wechselbestimmungen haben, stehen Ihnen unsere beiden Mitarbeiterinnen Christina Richter (0721/40904-57; Christina.Richter@badfv.de) und Julia Klett (0721/40904-16; Julia.Klett@badfv.de) selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie ab dem 1. Juli 2018 die gesonderten Öffnungs- und Telefonzeiten der Passstelle während der Wechselperiode I.

Aufrufe: 07.6.2018, 14:30 Uhr
Pressemitteilung/bfv/red.Autor