
Wie Kreisspielleiter Christian Bernkopf bei der Wintertagung der Kreisliga Passau bekannt gab, wurde der Kreisliga-Vierte mit einer Vereinssperre nach §10 der BFV-Satzung belegt. Doch was bedeutet das für Verein, die Mannschaft und die Liga? Solange der SV Bad Füssing die geforderten Auflagen des Bayerischen Fußball-Verbandes nicht erfüllen kann, bleiben alle Mannschaften für den Spielbetrieb gesperrt. Alle Partien, die aufgrund dieser Sperre nicht wahrgenommen werden können, werden ähnlich wie ein verschuldeter Spielausfall behandelt. Sprich: der Gegner erhält kampflos einen 2:0-Sieg gutgeschrieben, und das Eis für den SV Bad Füssing wird - auch rein sportlich gesehen - immer dünner.
Nicht nur die Partie zum Ligaauftakt am 30. März gegen den SSV Wurmannsquick ist somit mehr als fraglich, sondern auch die restlichen Spiele der Frühjahrsrunde. Sollten die Füssinger den Forderungen des Verbandes bis zum 12. April, dem Spieltermin der dritten Partie nach der Winterpause, nicht nachkommen, stünde der Klub - gemäß den BFV-Regularien - als erster Absteiger aus der Kreisliga Passau fest und alle bis dato absolvierten Spiele müssten aus der Wertung genommen werden. Dies wiederum würde entscheidenden Einfluss auf den Auf- und Abstiegskampf der Kreisliga haben. Vom SV Bad Füssing war für eine Stellungnahme kein Funktionär erreichbar. Abgesehen von den vielen Baustellen außerhalb des Fußballplatzes ist vom im Herbst eingesetzten Kreisligakader der Kurortkicker ohnehin keine Handvoll Spieler mehr übrig. Zuletzt verabschiedeten sich die beiden Tschechien-Legionäre David Hendrych und Jaroslav Cerny Richtung ATSV Schärding, wo Füssings Ex-Coach Roland Kugler angeheuert hat. Von den - in Anführungszeichen - verbliebenen Kickern hat beispielsweise Besian Ramabaja bereits angekündigt, eine Pause einzulegen.