2024-04-19T07:32:36.736Z

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Aufsteiger müssen Meldung machen

Pfullendorf / kha - Nach den Aktiven müssen sich nun auch die Juniorinnen und Junioren sputen, wollen sie in der kommenden Runde in einer höheren Fußball-Liga spielen. In aller Regel kann in allen Staffeln jeweils der Staffelsieger direkt in die nächsthöhere Klasse aufsteigen, der Zweitplatzierte in den meisten Spielklassen an Aufstiegsspielen teilnehmen. Auch bei der Jugend ist es aber oftmals so, dass nicht alle Berechtigten den Aufstieg tatsächlich wahrnehmen wollen oder können, sodass dieser grundsätzlich nur auf entsprechenden Antrag möglich ist. Verzichtet der Erste, geht das Recht auf den Zweiten über, wenn nötig auch noch auf den Dritten – dann ist Schluss.

Vereine, deren Mannschaften in der Verbands- bzw. Landesliga der A-, B-, C-Junioren oder B-Juniorinnen spielen und die zum Saisonende einen der ersten drei Plätze erreichen können, müssen dem Stellvertretenden Verbandsjugendwart Martin Mayer (March-Hugstetten) bis spätestens 22. Mai mitteilen, wenn sie den Aufstieg wahrnehmen wollen.

Auf Bezirksebene müssen alle für einen Aufstieg oder die Teilnahme an den Aufstiegsspielen in Frage kommenden Vereine bis spätestens 15. Juni ihre Ansprüche bei Bezirksjugendwart Hans-Peter Restle (Pfullendorf) anmelden. Auch hier sind alle Mannschaften angesprochen, die zum Saisonende einen der ersten drei Plätze erreichen können.

In allen Fällen gilt übrigens, dass der verpasste Meldetermin den Verzicht auf den Aufstieg zur Folge hat.

Aufrufe: 021.5.2017, 12:34 Uhr
Schwäbische ZeitungAutor