2024-05-10T08:19:16.237Z

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TSV Senden wird vom Spielbetrieb ausgeschlossen

Dem TSV Senden wird mit sofortiger Wirkung die Zulassung zum Spielbetrieb entzogen

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Dem TSV Senden wird mit sofortiger Wirkung die Zulassung zum Spielbetrieb entzogen. Der TSV war nicht zu einer Veranstaltung im Bereich der Gewaltprävention erschienen, die ihm vom Verband nach einem Spielabbruch im März verordnet worden war.

Der Verbandsspielausschuss des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) hat folgenden Beschluss gefasst:


1. Dem Verein TSV Senden wird mit sofortiger Wirkung die Zulassung zum Spielbetrieb entzogen.

2. Die noch ausstehenden Spiele des Spieljahres 2015/2016 mit Beteiligung des TSV Senden werden dem jeweiligen Spielgegner mit 3:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und dem Verein TSV Senden mit 0:3 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet.

3. Der Verein TSV Senden hat die durch den Entfall der Weiterbildungsmaßnahme am 31.10.2015 entstandenen Kosten in Höhe von EUR 350 zu tragen.

4. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von EUR 50 trägt der Verein TSV Senden.


Begründung:
Das Meisterschaftsspiel der Herrenmannschaften SV Illerzell gegen TSV Senden vom 29.03.2015 musste abgebrochen werden. Das Sportgericht des Fußballbezirks Donau/Iller hat mit Urteil festgestellt, dass ein Spieler des TSV Senden den Schiedsrichter beschimpfte, beleidigte und bespuckte und damit den Spielabbruch verschuldete.

Der Verbandsspielausschuss hat aus diesem Grund beschlossen, die Mannschaft des TSV Senden im Wege einer Auflage gemäß § 40a Abs. 2 WFV-SpO dazu zu verpflichten, an einer Maßnahme im Bereich der Gewaltprävention teilzunehmen. Die Maßnahme sollte am 31.10.2015 ab 10.00 Uhr in der WFV-Geschäftsstelle stattfinden. Geladen waren zu dieser Maßnahme sämtliche Spieler der Mannschaft, insbesondere diejenigen, welche bei besagtem Spiel gespielt hatten. Darüber hinaus wurde auch ein Funktionär zur Teilnahme verpflichtet.

Trotz erfolgter Anmeldung am 16.10.2015 und nochmaliger Benachrichtigung und Zusicherung des Termins, erschien am 31.10.2015 keine der eingeladenen Personen zu dem Seminar bzw. blieben diesem unentschuldigt fern. Bis zum 16.10.2015 (Eingangsfrist WFV-Geschäftsstelle) wurde der Verein aufgefordert, die Teilnahme und die Übernahme der anfallenden Kosten zu bestätigen. Weiter wurde der Verein aufgefordert, eine (vorläufige) Teilnehmerliste zu übersenden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteinhalt verwiesen. Wie bereits im Einladungsschreiben zu der Schulung festgehalten, kann bei Nichterfüllung dieser Auflage die Zulassung entzogen oder für die nächste Saison versagt werden, insbesondere, wenn zu befürchten ist, dass durch die weitere Teilnahme der Spielbetrieb erheblich gestört ist.

Der Verbandsspielausschuss sieht in diesem Verhalten eine Ignoranz der in einem Verband unabdingbaren Zusammenarbeit auf Vertrauensbasis und Verlässlichkeit. Dem Verein waren die möglichen Konsequenzen seines Handelns unmissverständlich aufgezeigt worden, er hat diese dennoch ignoriert. Es ist nicht erkennbar, dass der Verein TSV Senden irgendeine Einsicht seines nicht hinnehmbaren Verhaltens gezeigt hat oder auch den Ernst der Lage nicht zu erkennen scheint.



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Aufrufe: 06.11.2015, 14:00 Uhr
WFVAutor