2024-04-19T07:32:36.736Z

Allgemeines
Bei Jugendspielen herrscht seit Kurzem Rauchverbot - Foto: Rinke
Bei Jugendspielen herrscht seit Kurzem Rauchverbot - Foto: Rinke

Seit dem 1.Juni: Rauchverbot bei Jugendspielen

Auf Fußballplätzen darf bei Begegnungen, in denen Jugendliche unter 16 Jahren aktiv sind, nicht mehr geraucht werden

Die „Chamber“ hat bereits am 1.Juni eine Verschärfung des Anti-Tabak-Gesetzes gestimmt, das auch einen erheblichen Einfluss auf das Verhalten von rauchenden Zuschauern bei Jugendspielen hat. So dürfen Eltern oder sonstige Anwesende bei Fußballspielen, bei denen Sportler aktiv sind, die jünger als 16 Jahre alt sind, nicht mehr am Spielfeld zur Zigarette greifen.

Ziel dieser Verschärfung soll es sein, dass Erwachsene dem Nachwuchs nicht als schlechtes Beispiel dienen, es soll bewirkt werden, dass in Zukunft weniger Jugendliche mit dem Rauchen anfangen.

In Luxemburg rauchen rund 20% der Bevölkerung. Auf lizenzierte Fußballer umgerechnet wären das alleine gut 7.400 Menschen, wenn man davon ausgeht, dass der Fußball die Gesellschaft doch recht gut widerspiegelt – nicht lizenzierte Elternteile oder sonstige Zuschauer natürlich nicht inbegriffen.

Wichtig für Vereine ist ebenfalls die Neuerung im Gesetz, dass in Autos, in denen Kinder unter zwölf Jahren mitfahren (also z.B. beim Transport zu einem Auswärtsspiel), ebenfalls nicht geraucht werden darf. Außerdem wurden Shishas und elektronische Zigaretten dem herkömmlichen Glimmstängel gesetzlich gleichgestellt.

Bei Spielen ab den Junioren bleibt das Rauchen erlaubt. Bußgelder für eventuelle Verfehlungen betragen zwischen 25 und 250 Euro. Die Frage, die sich aber stellt ist, wie ein solches Rauchverbot umgesetzt bzw. eingehalten werden kann. Werden sich alle daran halten, wenn ein Club Rauchverbotsschilder an den Plätzen anbringt? Müssen die Vereine eventuell fürchten, Einbußen beim Getränkeverkauf zu haben, ähnlich dem Horesca-Sektor vor Jahren nach dem Einführen des allgemeinen Rauchverbots in Restaurants? Wer schlichtet im Streitfall? Wo werden die Grenzen gezogen? Darf bei der „Buvette“ geraucht werden und an der Spielfeldbegrenzung nicht?

Es ist also längst nicht alles so klar, wie es scheint. Am Ende wird es wohl der gesunde Menschenverstand und der gegenseitige Respekt zwischen Rauchern und Nichtrauchern regeln müssen, denn nicht bei jeder Jugend-Sportveranstaltung werden Polizisten oder das Ordnungsamt zur Stelle sein, um eventuelle Vergehen aufzunehmen.

UPDATE 1.August 2017: der im Titel angegebene 1.Juni war der Tag der Regierungsentscheidung, das Rauchverbot tritt ab dem 1.8.2017 in Kraft!

Aufrufe: 018.7.2017, 08:00 Uhr
Paul KrierAutor