Die Ehrenamtsvergütung ist ein relevantes aber kompliziertes Thema. Für die ehrenamtlichen Helfer ergibt sich die Möglichkeit bis zu 720€ von der Steuer abzusetzen. Vereine müssen genaustens ermitteln welche Vergütungsform für welchen ehrenamtlichen Helfer relevant ist. Hierfür müssen die Voraussetzungen für die Ehrenamtsvergütung geprüft werden. Der Staat unterscheidet hier zwischen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Beide Vergütungsformen ähneln sich in vielerlei Hinsicht, jedoch muss genaustens differenziert werden. Denn der Verein kann dem ehrenamtlichen Helfer entweder die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale bezahlen, nicht Beide.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich die Übungsleiter- von der Ehrenamtspauschale unterscheidet, erfahrt ihr in unserem neuen Blogbeitrag.