2024-03-18T14:48:53.228Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke
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Spiel- und Trainingsverbot bis 19. April

Neuer Erlass der Landesregierung mit einschneidenden Maßnahmen, auch zum Sport

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am Sonntagabend weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.

Neben der Einstellung von Freizeit-, Unterhaltungs- und Bildungsangeboten sind ab Dienstag ebenso Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (wie Schwimmbäder und Fitnessstudios) untersagt. Diese Regelungen sollen zunächst bis einschließlich 19. April gelten. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum keinerlei Trainings oder Spiele in ganz Nordrhein-Westfalen stattfinden dürfen. Ob es eine Ausnahme für das Training von Profiklubs gibt, ähnlich wie in Berlin, ist noch nicht bekannt.

Der Fußball-Verband Mittelrhein sagte gemäß des Erlasses den kompletten Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene bis einschließlich 19. April ab (und nicht nur bis zum 17. April, wie vom Verband am Freitag beabsichtigt). Darüber hinaus möchten die Verbandsverantwortlichen in Kürze einen Katalog mit Fragen und Antworten zum Spielbetrieb herausgeben. FuPa Westrhein wird euch über neue Entwicklungen und Informationen natürlich umgehend in Kenntnis setzen.


Aufrufe: 016.3.2020, 08:30 Uhr
Tim SchmitzAutor