2024-05-10T08:19:16.237Z

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Saisonabbruch oder nicht? Im Rheingau-Taunus-Kreis ist das Votum der Vereine klar.
Saisonabbruch oder nicht? Im Rheingau-Taunus-Kreis ist das Votum der Vereine klar. – Foto: Dennis Bellof

45 von 46 Vereinen gegen Fortführung

Auch im Fußballkreis Rheingau-Taunus große Mehrheit für Abbruch +++ Samstag Verbandskonferenz

Rheingau-Taunus. Klares Votum im Fußballkreis Rheingau-Taunus: Von 46 Vereinen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben, stimmten 45 für ein vorzeitiges Saisonende. 38 Klubs plädieren für eine Wertung mit Aufsteigern, aber ohne Absteiger, sieben Vereine sind dafür, Absteiger festzulegen. Nur eine Stimme gab es für eine Fortsetzung der Spielzeit 2019/20 zu einem derzeit nicht absehbarem Zeitpunkt.

„Damit hat sich der Tenor unserer Konferenz vom Samstag bestätigt“, zeigt sich Rheingau-Taunus-Fußballwart Erich Herbst wenig überrascht. Auch in den Nachbarkreisen Wiesbaden, Main-Taunus und Limburg-Weilburg gibt es Mehrheiten pro Abbruch. Im Hinblick auf die nächste Konferenz der Führung des Hessischen Fußball-Verbands (HFV) mit den Kreisfußballwarten am Samstag ab 9.30 Uhr dürfte damit ein klares Meinungsbild vorliegen – für einen Schlussstrich unter die im März unterbrochene Spielzeit 2019/20.

Mutmaßlich wird der geplante außerordentliche Verbandstag, der vor dem Ende des offiziellen Spieljahres am 30. Juni stattfinden soll, Klarheit bringen. Oder die HFV-Spitze beschließt, die Saison über den 30. Juni nicht mehr fortzusetzen, wie es andere Verbände bereits besiegelt haben.

Im Rheingau-Taunus hofft Herbst im Fall des Abbruchs, dass die vor der Runde in A- und B-Liga festgelegten zwei Direktaufsteiger auch tatsächlich nach oben rücken dürfen. Außerdem hat er beim Verband angefragt, ob aus den beiden C-Liga-Staffeln auch die Zweiten aufsteigen können. „Dann hätten wir in der B-Liga statt 14 zumindest 16 Vereine“, führt er an und verweist darauf, dass die Spvgg. Eltville und der FC Waldems angefragt hätten, mit dritten Mannschaften auf der C-Liga-Ebene einsteigen zu wollen.

Sicher ist indes, dass die Wertungsvariante, die nach vollzogenem Abbruch beschlossen wird, hessenweit gültigen Charakter haben wird.



Aufrufe: 012.5.2020, 21:00 Uhr
Stephan NeumannAutor