2024-04-24T13:20:38.835Z

Querpass

21 Punkte Abzug für Strausbergs Ü35-Team

Berufungsgericht des FLB bestätigt Urteil des Kreissportgerichts

Harte Strafe für den FC Strausberg: Wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Kickers werden sieben Siege des Ü35-Teams als Niederlagen gewertet.

Das teilte der FCS am Dienstag auf seiner Homepage mit. Ein entsprechendes Urteil des Kreissportgerichts Ostbrandenburg bestätigte demnach jetzt das Landessportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB).

Hintergrund ist, dass Strausberg im Ü35-Team im Herbst mehrere Partien einen Spieler mit Zweispielrecht eingesetzt hatte, der eigentlich nicht spielberechtigt war. Der Spieler war im Sommer vom Landesklasse-Team SG Grün-Weiß Rehfelde zum Kreisligisten TSG Rot-Weiß Fredersdorf/Vogelsdorf gewechselt. Allerdings hatte er nach Ablauf der Abmeldefrist am 30. Juni 2016 noch Testspiele für seinen alten Verein Rehfelde bestritten und saß im ersten Landesklasse-Pflichtspiel sogar noch auf der Bank. Grün-Weiß gab im Rahmen der Verhandlung zu, dass die Abmeldung anschließend auf den 30. Juni zurückdatiert wurde. Damit bekam der Spieler seine Spielberechtigung, obwohl er eigentlich erst nach der Abmeldefrist gewechselt ist.

Das wurde Fredersdorf und vor allem Strausberg zum Verhängnis. Der FCS beantragte für den Kicker ein Zweitspielrecht, da Strausberg im Bereich der Ü35 eine Spielgemeinschaft mit Fredersdorf hat. Diesem wurde zugestimmt und der Kicker absolvierte bis November sieben Partien für den bislang ungeschlagenen Kreisliga West-Tabellenführer plus einen Einsatz im erfolgreichen Kreispokalspiel gegen den FSV Union Fürstenwalde. Union legte anschließend allerdings Protest gegen die Wertung ein, weil der Strausberger Neuzugang nicht hätte teilnehmen dürfen.

Das Sportgericht des Fußballkreises entschied Anfang Dezember, dass der Einspruch zu Recht eingelegt wurde. Strausberg bekam den Pokalsieg aberkannt sowie alle sieben Kreisliga-Punktspiele, in denen der Neuzugang eingesetzt wurde. Ebenso ging es der TSG Rot-Weiß Fredersdorf/Vogelsdorf, für die der Spieler aber nur eine Partie absolviert hatte. Der Kicker selbst bekam eine Geldstrafe über 100 Euro und jeweils zwei Spiele Sperre für Fredersdorf und Strausberg.

Gegen dieses Urteil legte wiederrum der FCS Berufung beim Landessportgericht des FLB ein. In der Begründung schreibt der Verein: "Aus Sicht des FCS wäre es ureigenste Aufgabe der Passstelle, bei Beantragung einer Spielberechtigung zu prüfen, inwiefern der betroffene Spieler bereits auf einer Spielberechtigungsliste im DFBnet gemäß § 9 Abs. 4 SpO in der benannten Saison geführt wird. Dann muss die (Zweit)-Spielberechtigung versgt werden! Der FC Strausberg ist das letzte Glied in einer Kette und soll in einer Form bestraft werden, die absolut unangemessen ist, obwohl er klar nach den Richtlinien gehandelt hat? Damit wird einer Mannschaft, bestehend aus stets 10 Personen mehr in der Formation eine Strafe auferlegt, die weder aus sportlicher, noch aus rechtlicher Hinsicht vertretbar ist."

Die Berufung wurde jetzt vom Landessportgericht als unbegründet verworfen. In der vom FC Strausberg veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es: "In aller Deutlichkeit weist das Sportgericht darauf hin, dass der unberechtigte Einsatz eines Spielers die im erstinstanzlichen Urteil benannten Konsequenzen nach sich zieht und es eben gerade nicht darauf ankommt, ob der Verein von der nicht vorhandenen Spielberechtigung eines Spielers Kenntnis hatte oder haben konnte. Die subjektive Seite (Absicht, (bedingter) Vorsatz, Fahrlässigkeit) oder ein eventuelles Verschulden ist nicht relevant. Für das zweitinstanzliche Gericht ist der Unmut über das Urteil - insbesondere seitens des FC Strausberg - durchaus nachvollziehbar, es ist allerdings die richtige und konsequente Entscheidung, begründet durch die Vorschriften der SpO und der RuVO und bedingt durch das Verhalten des Spielers sowie der SG Grün Weiß Rehfelde. Die Wertung der 8 Punktspiele und des Pokalspiels ist keine Strafe für die Berufungsführer, sondern eine sich aus § 29 Abs 4c) SpO ergebende verschuldensunabhängige Rechtsfolge."

Nach 12 Partien in der Ü35-Kreisliga West war Strausberg bislang noch ohne Punktverlust überlegener Tabellenführer. Nach dem Abzug von 21 Punkten rutscht der FCS ins Mittelfeld.

Aufrufe: 028.2.2017, 13:38 Uhr
Sven BockAutor