München - Die Retourkutsche ließ nicht lange auf sich warten: Nachdem der BFV am Donnerstag (8. Oktober) gegen das Urteil des Landgerichtsmünchen I einlegte und zudem ein Urteil vor dem zuständigen Schiedsgericht anstrebte, ergreift jetzt auch Türkgücü München erneut den Rechtsweg. Der Verein hat beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein Verfahren gegen das vom BFV gewünschte Schiedsverfahren eingeleitet. Es gäbe „zwischen dem BFV und Türkgücü München keine wirksame Schiedsvereinbarung, erst recht nicht für einen Streit über die Meldung zum DFB-Pokal“, wird der Verein in der Pressemitteilung zitiert. (PM)
DFB-Pokal I Türkgücü München leitet nach BFV-Entscheidung Verfahren ein
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat nach dem Urteil des Landgerichts München I das zuständige Schiedsgericht in Nürnberg eingeschaltet. Das Urteil des Landgerichts besagte, dass der Verband die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zur ersten DFB-Pokalhauptrunde widerrufen und über die Meldung unter der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden müsse.
Türkgücü München hat beim Bayerischen Obersten Landesgericht nach der BFV-Entscheidung ein Verfahren eingeleitet, das sich gegen das vom BFV angestrebte Schiedsverfahren richtet. Es gibt zwischen dem BFV und Türkgücü München keine wirksame Schiedsvereinbarung, erst recht nicht für einen Streit über die Meldung zum DFB-Pokal.