2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
Symbolbild
Symbolbild

Entscheidung über Punktabzug vertagt

Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch in Anwesenheit von Vertretern des DFB und des SV Waldhof Mannheim die Anhörung im Streit um den Punktabzug aufgrund eines Spielabbruchs durchgeführt. Das Urteil fällt am 20. März.

Die Tabelle der Regionalliga Südwest lügt so lange, bis das Landgericht Frankfurt eine Entscheidung über einen möglichen Punktabzug für Tabellenführer SVW Mannheim fällt. Am 20. März um 16 Uhr soll das Urteil verkündet werden. Dr. Koch, Vizepräsident des DFB und bei der Verhandlung anwesend, erklärte, dass „von mir aus Waldhof Mannheim gerne jedes Spiel gewinnen kann“, hat aber danach auch gesagt: „Gleiches gilt aber selbstverständlich auch für den 1. FC Saarbrücken und jeden anderen Verein an der Tabellenspitze der Regionalliga Südwest.“

Entscheidend könnte sein, dass Dr. Koch in der Verhandlung auf Frage des Gerichtes klar erklärt hat, dass aufgrund der Interessenlage des 1. FC Saarbrücken und anderer an der Tabellenspitze stehender Vereine jeder Vergleichsschluss mit Blick auf den von der DFB-Sportgerichtsbarkeit verhängten Punktabzug ausgeschlossen ist, weil dieser ein unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb der Regionalliga Südwest zu Lasten des 1. FC Saarbrücken und der anderen betroffenen Vereine seitens des DFB wäre.

Für den DFB ist von größter Bedeutung, dass die Entscheidung der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit Bestandskraft erlangt. Und dort wurde festgelegt, dass dem SVW Mannheim drei Punkte wegen des Spielabbruchs im Relegationsmatch gegen den KFC Uerdingen in der laufenden Runde abgezogen werden. Dieses verbandsinterne Urteil focht der SVW Mannheim nun vor einem ordentlichen Gericht an.

Aufrufe: 025.2.2019, 17:00 Uhr
hfrAutor