2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
Wechseln ihre Nachwuchsspieler, hier duellieren sich Talente des SC Waldgirmes und des FC Burgsolms, in ein NLZ von Erst-, Zweit- oder Drittligisten, dürfen sich auch die heimischen Amateurvereine künftig über deutlich höhere Aufwandsentschädigungen freuen. © Jenniver Röczey
Wechseln ihre Nachwuchsspieler, hier duellieren sich Talente des SC Waldgirmes und des FC Burgsolms, in ein NLZ von Erst-, Zweit- oder Drittligisten, dürfen sich auch die heimischen Amateurvereine künftig über deutlich höhere Aufwandsentschädigungen freuen. © Jenniver Röczey

Transfers im Jugendfußball: Mehr Geld für Amateurclubs

Teaser JUGEND: +++ Profivereine mit Nachwuchsleistungszentrum müssen für Jugendspieler-Wechsel bald tiefer in die Tasche greifen. Vom DFB-Beschluss profitiert aber nicht nur der abgebende Verein +++

Frankfurt. Um die Nachwuchsarbeit von Amateurfußballclubs mehr zu würdigen, hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) eine Neuerung beschlossen. Ab der kommenden Saison 2024/2025 kassieren die Amateurvereine eine höhere Ausbildungsentschädigung, wenn eines ihrer Talente in ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) wechselt, wie der DFB mitteilte. Ausschlaggebend für die Berechnung der genauen Transfersumme ist die Liga-Zugehörigkeit der ersten Männer-Mannschaft des aufnehmenden Clubs.

Wechselt ein Spieler im Bereich U16 bis U18 beispielsweise vom SC Waldgirmes zu Eintracht Frankfurt, wird ab der neuen Spielzeit ein Grundbetrag von 5000 Euro an den abgebenden Verein fällig. Das ist doppelt so viel wie bisher. Doch die Summe kann sich noch steigern. Denn mit der Neuerung profitieren nicht nur der abgebende Amateurclub, sondern auch alle anderen Vereine, die an der Ausbildung des Spielers zuvor beteiligt waren. Der Bundesligist muss über den Sockelbetrag hinaus noch 400 Euro für jede Saison bezahlen, die der Spieler für seinen vorherigen sowie alle anderen früheren Clubs gespielt hat.

Spinnen wir das Beispiel mit dem SCW und der Frankfurter Eintracht also weiter: Angenommen der Spieler hat von der G-Jugend bis inklusive E-Jugend beim VfB Aßlar gespielt und ist zur D-Jugend nach Waldgirmes gewechselt. Dann muss Eintracht Frankfurt zusätzlich zum Grundbetrag von 5000 Euro noch weitere 1600 Euro (Sammelbetrag für vier Saisons) an den SC Waldgirmes und weitere 2400 Euro an den VfB Aßlar (Sammelbetrag für sechs Spielzeiten) überweisen. In der Summe würde dieser Spieler den Bundesligisten 9000 Euro kosten.

Der DFB erklärt auf Nachfrage allerdings auch, dass ein abweichender Transferbetrag möglich ist, wenn beide Vereine sich einigen. Außerdem stellt der DFB klar: „Bei Vereinswechseln von D-Junioren des jüngeren Jahrgangs sowie von E- und F-Junioren werden keine finanziellen Entschädigungen gezahlt. Allerdings muss der aufnehmende Verein mit Leistungszentrum den abgebenden Amateurverein für den Spielerwechsel mit einer ausbildungsfördernden Maßnahme (zum Beispiel Trainingsmaßnahme) entschädigen. Da der ältere Jahrgang der A-Junioren unter den Richtlinien der Senioren wechselt, ist dieser in den Tabellen der Jugendordnung nicht aufgeführt.“

Eine Anpassung der Gebührenordnung plant der DFB auch in einer anderen Angelegenheit. Wechseln Amateurspieler derzeit in ein NLZ und unterschreiben dort einen Fördervertrag (DFB-Mustervertrag für unter 18-Jährige), gehen Amateurclubs bislang leer aus. Doch der Fußballverband prüft derzeit eine „vergleichbare vertragliche Vereinbarung“.

Aufrufe: 031.1.2024, 18:14 Uhr
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