2024-04-19T07:32:36.736Z

Allgemeines
Hintergrundwissen: Diese drei Besonderheiten gelten ab dem 1. Mai für den Amateurfußball in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrundwissen: Diese drei Besonderheiten gelten ab dem 1. Mai für den Amateurfußball in Nordrhein-Westfalen. – Foto: Andreas Santner

Amateurfußball: Diese drei Besonderheiten gelten ab dem 1. Mai

Die WDFV-Spielordnung hat zum 1. Mai drei Besonderheiten, die die Vereine beachten müssen: Der Fokus liegt auf Nicht-Antritten, Rückzügen, Spielberechtigungen innerhalb des Vereins und die Fünf-Tage-Regel.

Zum Saisonendspurt im Amateurfußball gelten ab Mai im Westdeutschen Fußballverband (WDFV), zu denen die Verbände am Niederrhein, am Mittelrhein und auch in Westfalen zählen, drei Besonderheiten, die die Vereine auf dem Schirm haben müssen. Ansonsten drohen möglicherweise Punktverluste im Auf- oder Abstiegsrennen.

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Weitere Erklärungen von FuPa in der Übersicht:

Punktabzug bei Nichtantritt in der kommenden Saison

FuPa Niederrhein und FuPa Mittelrhein haben bereits auf eine spezielle Regel hingewiesen, die tatsächlich schon länger besteht, aber wegen der Corona-Pandemie erstmals im Mai 2022 zum Tragen kommen kann: Wer ab dem 1. Mai zu einem Spiel nicht antritt, bekommt nicht nur eine Wertung und eine 100-Euro-Geldstrafe gegen sich ausgesprochen, sondern es werden auch noch für jede Partie drei weitere Punkte in der kommenden Saison abgezogen. Bedeutet: Wer im Mai dreimal nicht antritt, startet in der darauffolgenden Spielzeit mit neun Minuspunkten.

Wortlaut aus der WDFV-Spielordnung

§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen

(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.

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Rückzüge werden gewertet

Bis zum 30. April werden Rückzüge mit der kompletten Annullierung der bisherigen und kommenden Spiele bedacht. Zieht also ein Team nach 15 Spieltagen zurück, werden alle bisherigen 15 Partien aus der Wertung genommen. Damit die Abmeldung einer Mannschaft im Saisonendspurt nicht für ein unsportliches Durcheinander sorgt, bleiben die Spiele bei einem Rückzug ab dem 1. Mai gewertet. Zudem werden die restlichen Partien mit 2:0 für den Gegner gewertet. Die zurückgezogenen Mannschaften steigen so oder so ab.

Wortlaut aus der WDFV-Spielordnung

§ 52 Ausscheiden von Mannschaften

(1) Mannschaften, die ab dem 1. Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen oder vollständig ausgeschlossen werden, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Erfolgt die Zurückziehung in zwei aufeinanderfolgenden Spielzeiten, so können die Mannschaften in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(2) Mannschaften, die dreimal ohne zwingende Gründe zu den ordnungsgemäß angesetzten Punktespielen nicht antreten, sind zu streichen, sie gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Absatz (1) Satz 3 gilt entsprechend. SpO/WDFV Stand: 05.08.2021 Seite 46 von 54

(3) Die von den Mannschaften in Fällen der Absätze 1 und 2 ausgetragenen Punktespiele sind,

1. wenn die Maßnahme bis zum 30. April erforderlich wird, nicht zu werten;

2. wenn die Maßnahme ab dem 1. Mai erforderlich wird, entsprechend ihrem Ausgang zu werten. Nicht ausgetragene Spiele werden für den Gegner mit 2 : 0 Toren als gewonnen gewertet.

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Stichtag 30. April: Spieler einer höheren Mannschaft + Fünf-Tage-Regel

Die Regelung zum Einsetzen von Spielern ab dem 1. Mai ist die Anomalie der Spielordnung, die den Vereinen am meisten Kopfschmerzen bereitet. Diese Sonderbedingungen sind durchaus kompliziert, weshalb FuPa versucht, das Prozedere möglichst einfach zu erklären: Spieler, die im letzten Pflichtspiel vor dem 1. Mai in einer höheren Mannschaft eingesetzt worden sind, werden zum Spieler der höheren Mannschaft und dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr in der tieferen Mannschaft eingesetzt werden.

Beispiel: Ein Leistungsträger der zweiten Mannschaften muss am 27. April in der Erstvertretung aushelfen und wird durch seinen Einsatz zum Spieler der Erstvertretung. Wenn die zweite Mannschaft dann erst wieder am 1. Mai spielt, ist er "oben" festgespielt und darf in seiner ursprünglichen Mannschaft nicht mehr aushelfen.

Durch eine Anpassung des Westdeutschen Fußballverbands gilt die Schutzfrist beziehungsweise die Fünf-Tage-Regel auch über den 1. Mai hinaus. Das bedeutet: Helfen vier Reserve-Spieler (zwei davon U23) beispielsweise freitags, am 3. Mai 2024, in der Ersten aus, dürfen diese vier Spieler erst nach Ablauf von fünf Tagen wieder in der Zweiten auflaufen. Das wäre in diesem Beispiel erst am Donnerstag (9. Mai) wieder möglich. Diese Änderung greift zum 1. Juli 2023. Zuvor entfiel die Schutzfrist ab Mai.

>>> Hier gibt es die Anpassung ausführlich erklärt

Die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr zum Einsatz gekommen sind, sind von der Regelung ausgenommen und dürfen auch in der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre, bedeutet: Hat Spieler XY acht Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr in der höheren Mannschaft gespielt, ist er nicht für die untere Mannschaft spielberechtigt, wenn er vier der acht Wochen durch eine Rot-Sperre verpasst hat. In diesem Fall wären die geforderten sechs Wochen nicht erreicht worden.

Wortlaut aus der WDFV-Spielordnung

§ 11 Umfang der Spielerlaubnis

(11) Spieler, die ab dem 1. Mai Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen abweichend von den Absätzen 1 bis 10 in den nachfolgenden Punkte- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 entfällt.

Alle Angaben ohne Gewähr!

>>> Hier geht es zur WDFV-Spielordnung

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Aufrufe: 029.3.2024, 23:40 Uhr
André NückelAutor