2024-05-15T11:26:56.817Z

Allgemeines
F: Rinke
F: Rinke

Wer steigt auf - wer muss runter?

Die Auf- und Abstiegsregeln des SFV Halle von Stadtoberliga bis zur 2. Stadtklasse

Wie in jedem Jahr stellt sich kurz vor dem Ende einer jeden Saison die Frage, welche Mannschaften sich berechtigte Hoffnungen auf einen Aufstiegsplatz ausrechnen dürfen und wer noch um den Verbleib in der Liga zittern muss. FuPa wirft einen Blick auf die Auf- und Abstiegsregeln des SFV Halle von Stadtoberliga bis zur 2. Stadtklasse:

Der Stadtmeister steigt direkt in die Landesklasse auf

In der Stadtoberliga steigt der Staffelsieger, soweit er aufstiegsberechtigt ist, direkt in die Landesklasse auf. Aktuell läuft es wohl auf einen Zweikampf zwischen der SG Motor Halle und dem direkten Verfolger SG Einheit Halle um den Titel des Stadtmeisters hinaus. Im Abstiegskampf haben momentan der SV Dautzsch und die TSG Kröllwitz die schlechtesten Karten, da in dieser Saison laut den Ausschreibungen des SFV zwei Teams den Gang in die Stadtliga antreten müssen. "Entsprechend dem Beschluss des FSA hinsichtlich des Spielbetriebes in der Landesklasse (insbesondere bezüglich einer Entlastung und Entflechtung des dichten Rahmenterminplanes), wird auch im Spielbetrieb der Stadtoberliga und Stadtliga ab der Saison 2019/20 mit einem 14er Staffelschlüssel geplant und gespielt. Deshalb steigen in die Stadtliga die Mannschaften ab, welche am Ende der Serie in der Stadtoberliga die Plätze 14 und 15 belegen. Sollte aus der Landesklasse mehr als eine Mannschaft aus Halle absteigen, erhöht sich die Zahl der Absteiger entsprechend", heißt es in den technischen Anweisungen.

In der Landesklasse wird nur der Reideburger SV absteigen, da der Verein mit aktuell zwei Zählern auf dem Konto wohl nicht mehr zu retten ist.

Zur Stadtoberliga-Tabelle: (hier klicken) Zwei Aufsteiger in die Stadtoberliga In der Stadtliga können am Ende der Saison zwei Mannschaften die Liga in Richtung "Oberhaus" verlassen. "Aus der Stadtliga steigen der Erst- und Zweitplatzierte in die Stadtoberliga auf, soweit sie aufstiegsberechtigt sind. Ist eine dieser Mannschaften nicht aufstiegsberechtigt oder nimmt ihr Aufstiegsrecht entsprechend § 22 Ziffer 6 der SpO nicht wahr, genießt gegebenenfalls auch der aufstiegsberechtigte Drittplatzierte Aufstiegsrecht", heißt es beim SFV. Neben dem Tabellenführer VfL Seeben streiten noch die Zweitvertretungen vom VfB Lettin und dem Nietlebener SV Askania sowie Grün-Weiß Ammendorf um Rang zwei. Im Tabellenkeller müssen laut Ausschreibungen vier Teams in die 1. Stadtklasse runter.
Zur Stadtliga-Tabelle: (hier klicken) Die Stadtklassen

Aus der 1. und 2. Stadtklasse genießt jeweils der Erst- und Zweitplatzierte ein Aufstiegsrecht. Auch hier gilt wieder: "Ist eine dieser Mannschaften nicht aufstiegsberechtigt oder nimmt ihr Aufstiegsrecht entsprechend § 22 Ziffer 6 der SpO nicht wahr, genießt gegebenenfalls auch der aufstiegsberechtigte Drittplatzierte Aufstiegsrecht." Der Abstieg aus der 1. Stadtklasse wird hingegen wie folgt geregelt: "Um möglichst die gleiche Anzahl von Mannschaften in der 1. und 2. Stadtklasse zu erreichen, steigen aus der 1. Stadtklasse so viele Mannschaften ab, bis die 1. und 2. Stadtklasse die gleiche Mannschaftsstärke erreicht haben. Sollte die Gesamtzahl der Mannschaften beider Spielklassen hierbei eine ungerade Zahl ergeben, spielt die 1. Stadtklasse mit einer Mannschaft mehr", ist in den Statuten des SFV nachzulesen.

Zur Tabelle der 1. Stadtklasse: (hier klicken)
Zur Tabelle der 2. Stadtklasse: (hier klicken)


Aufrufe: 025.4.2018, 09:11 Uhr
Robert KeglerAutor