2024-05-02T16:12:49.858Z

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Das Urteil wurde gefällt! F: Rinke
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Weinheimer Jungk lange gesperrt

URTEIL: Gebietsspruchkammer sieht Tätlichkeit als erwiesen an +++ Berufung beim Verbandsgericht

Alzey. Die Gebietsspruchkammer hat den Weinheimer B-Klassen-Fußballer André Jungk wegen einer Tätlichkeit für fünf Monate bis einschließlich 14. April 2018 gesperrt. Das Gremium unter Vorsitz der Mainzerin Sandra Gitzel sah es als erwiesen an, dass Jungk gegen seinen Wöllsteiner Gegenspieler einen vorsätzlichen Kopfstoß begangen hat, der bei seinem Kontrahenten einen Nasenbeinbruch verursachte. Das Urteil will Jungk allerdings nicht akzeptieren und kündigt an, Berufung beim Verbandsgericht des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes (SWFV) einzulegen. „In dem Moment des Loslaufens und der damit verbundenen Drehbewegung kollidierte ich mit dem gegnerischen Spieler. Dies war nicht beabsichtigt“, beteuerte Jungk. Der Trainer der SG Weinheim/Heimersheim, Jens Bauer, habe seine Aussage vor der Gebietsspruchkammer gestützt.

Der Urteilsspruch kam für den Weinheimer auch deshalb unerwartet, weil er sich in der Beweisaufnahme eigentlich entlastet sah. „Der Schiedsrichter, sowie der Wöllsteiner Trainer, hatten den Unfall nicht gesehen. Lediglich der 13-jährige Sohn des Schiris will den Vorfall beiläufig beobachtet haben, als er am Rand des Spielfeldes mit Freunden Fußball spielte. Er konnte mich jedoch nicht identifizieren. Norman Schneider, dem ich die Kopfnuss‘ verpasst haben soll, konnte nicht angehört werden, da er nicht erschienen war.“

Jungk wundert sich, dass er nun für eine vermeintliche Tätlichkeit, die keiner wirklich gesehen habe, so lang gesperrt werde. „Ich dachte, es gilt immer noch der Grundsatz, wonach im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss“, fühlt sich Jungk zu Unrecht verurteilt. Und wählt deshalb den Gang zum Verbandsgericht.



Aufrufe: 018.11.2017, 07:00 Uhr
Carsten DietelAutor