„Der Abbruch in der 57. Minute durch die Schiedsrichterin Bianca Hinze war nach Schiedsrichterregelbuch, Regel 5, und Paragraf 24 Spielordnung nicht gerechtfertigt. Es lagen weder Zuschauerausschreitungen noch eine Bedrohung der Schiedsrichterin vor“, erklärte Günter Schachler. In dieser Hinsicht waren die Stellungnahmen beider Vereine deckungsgleich.
Schachler verwies darauf, dass ein Schiedsrichter alle Mittel auszuschöpfen hat, bevor er ein Spiel abbrechen darf. Dazu gehöre es, Fristen zu setzen, die weder vorhanden noch erforderlich waren.Der Kreisschiedsrichterausschuss wurde beauftragt, die Schiedsrichterin zu unterstützen, gefestigt in den nächsten Spielleitungen aufzutreten. Das Sportgericht hatte nichts am Ordnerdienst des FC Wacker zu beanstanden.
Das Urteil stellt es dem 1. FC Frankfurt frei, ein erneutes Spiel zu beantragen, sollte zum Ende der Spielserie Punktgleichheit mit einer anderen Mannschaft vorliegen und das Torverhältnis entscheidend werden.
Alle Beteiligten haben das Urteil angenommen.
„Der Abbruch in der 57. Minute durch die Schiedsrichterin Bianca Hinze war nach Schiedsrichterregelbuch, Regel 5, und Paragraf 24 Spielordnung nicht gerechtfertigt. Es lagen weder Zuschauerausschreitungen noch eine Bedrohung der Schiedsrichterin vor“, erklärte Günter Schachler. In dieser Hinsicht waren die Stellungnahmen beider Vereine deckungsgleich.
Schachler verwies darauf, dass ein Schiedsrichter alle Mittel auszuschöpfen hat, bevor er ein Spiel abbrechen darf. Dazu gehöre es, Fristen zu setzen, die weder vorhanden noch erforderlich waren.Der Kreisschiedsrichterausschuss wurde beauftragt, die Schiedsrichterin zu unterstützen, gefestigt in den nächsten Spielleitungen aufzutreten. Das Sportgericht hatte nichts am Ordnerdienst des FC Wacker zu beanstanden.
Das Urteil stellt es dem 1. FC Frankfurt frei, ein erneutes Spiel zu beantragen, sollte zum Ende der Spielserie Punktgleichheit mit einer anderen Mannschaft vorliegen und das Torverhältnis entscheidend werden.
Alle Beteiligten haben das Urteil angenommen.