In der besagten Partie auf dem Hohen Sand in Tegernheim hatte sich Paul Samangassou in Minute 83 beim Stand von 2:0 für Tegernheim zu einer Tätlichkeit hinreißen lassen. Samangassou soll den am Boden liegenden Gegenspieler Sven Hofmann gegen den Kopf getreten haben. Es folgte eine längere Verletzungsunterbrechung von Schiedsrichter Jürgen Steckermeier, der verletzte Spieler musste ausgewechselt werden. Das Sportgericht Bayern, normalerweise für solche Vergehen in der Landesliga zuständig, erbat sich zunächst Bedenkzeit, ermittelte den Fall genauestens, um ihn dann nach einigen Wochen der Ungewissheit für den Spieler ans Verbandssportgericht abzugeben. Bei einer Tätlichkeit nach Paragraf 67, Absatz 1 Satz 2 der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) ist als Strafmaß der Ausschluss aus dem BFV möglich. In Satz 1 wird das Strafmaß für einen normalen Fall mit zwischen sechs Wochen bis zu zwei Jahren festgelegt. Darauf sei in diesem Fall nicht zu erkennen gewesen. Im Urteil heißt es weiter: "Gründe folgen". Die Verfahrenskosten von 62 Euro trägt der betroffene Spieler.
Markus Härtl, der Abteilungsleiter Fußball beim TSV Bad Abbach, war bei der Verhandlung am Sonntag anwesend und sagt nur: "Wir stehen weiter zu dem Spieler, denn er hat sich in sechs Jahren bei uns sonst tadellos benommen." Leider muss Samangassou, der sich als sozial und sonst immer sportlich fair gezeigt hat, nun für einen Moment der Unkonzentriertheit einen hohen Preis bezahlen. Samangassou gilt als körperbetonter, aber ansonsten fairer Spieler. Der Verein gibt ihm trotz des Vorfalles Rückendeckung, will verhindern, dass er an den Pranger gestellt wird. Im Moment können die Vereinsverantwortlichen ohnehin noch nichts unternehmen. Sie müssen abwarten, wie die genaue Urteilsbegründung lautet, die etwa in 14 Tagen schriftlich vorliegen soll. Auch erst dann wird man wissen, wie lange die Frist ist, um ein Gnadengesuch stellen zu können. Es könnte ein Zeitraum von zwei Jahren sein, aber das ist im Moment Spekulation. Samangassou bereut seinen Aussetzer, würde diesen gerne ungeschehen machen. Das Verbandssportgericht hat damit ein Exempel statuiert und den Vorfall als "schwere Tätlichkeit" eingestuft. Dennoch ist dem Stürmer laut seinem Abteilungsleiter, der den Vorfall selbst nicht gesehen hat, eine "gute Sozialprognose" zu attestieren.