2024-05-15T11:26:56.817Z

Allgemeines

FuPa-Video räumt Verdacht der Tätlichkeit aus

Samir Arbaou von den Red Stars Mönchengladbach nur wegen einer Unsportlichkeit für vier Wochen gesperrt

Er war einer der Pechvögel der Mönchengladbacher Hallenstadtmeisterschaft. Im ersten Spiel der Zwischenrunde besiegte Samir Arbaou mit den Red Stars Mönchengladbach seinen Ex-Klub Victoria Mennrath, und die Freude darüber war so groß, dass er den Ball bei der Schlusssirene wild durch die Halle schoss und dabei einen seiner Gegenspieler traf. Folge war eine Rote Karte, das Turnier, das für sein Team bis in die Endrunde gehen sollte, war für ihn beendet.

Zu sehen war diese Szene auch bei FuPa.tv, und das hat Arbaou nun bei der Verhandlung des Sportgerichts geholfen. Denn die Bilder zeigen recht deutlich, dass es sich nicht um eine absichtliche, sondern um eine sehr unglückliche Aktion gehandelt hat. So konnten die Bilder den Verdacht einer Tätlichkeit erfolgreich ausgeräumt werden und Arbaou wurde wegen unsportlichen Verhaltens nur bis zum 2. Februar gesperrt. Auch die Aussagen trugen ihren Teil zur Entlastung des Spielers bei.

Seit der jüngsten Reform der Sportgerichtsbarkeit im Fußball sind Videoaufnahmen ausdrücklich in der Beweisaufnahme als Beweismittel zugelassen. Dieses Beispiel macht deutlich, dass es neben der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung auch in solchen Fällen ein echter Vorteil sein kann, wenn ein Verein seine Spiele bei FuPa.tv präsentiert und nebenbei für solche Fälle über das Videomaterial verfügt.

Aufrufe: 020.1.2018, 18:57 Uhr
Sascha KöppenAutor