2024-05-24T11:28:31.627Z

Allgemeines
– Foto: Holstein Kiel

Fin Bartels verlängert bei der KSV

Zweitligist bindet "wichtige Säule"

Die KSV Holstein und Offensiv-Allrounder Fin Bartels haben sich auf die Verlängerung seines im Sommer auslaufenden Vertrages geeinigt. Somit bleibt der 35-Jährige ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2023 bei den Störchen.

Der gebürtige Kieler Fin Bartels kam im Sommer 2020 nach sechs Jahren beim Bundesligisten SV Werder Bremen zurück ins Storchennest. Seitdem bestritt er über 60 Partien in der 2. Bundesliga, in der Relegation zur 1. Liga und im DFB-Pokal und schoss dabei 17 Tore.

„Fin Bartels ist eine wichtige Säule unserer Mannschaft“, freut sich Uwe Stöver, Geschäftsführer Sport der KSV. „Mit seiner immensen Erfahrung von über 450 Profi-Einsätzen sowie seiner fußballerischen Qualität und Routine hat er in den vergangenen eineinhalb Jahren seinen Teil zu unserem erfolgreichen Weg beigetragen. Daher sind wir sehr froh, ihn über den Sommer hinaus bei uns halten zu können.“

Fin Bartels über seine Verlängerung: „Ich habe immer gesagt, dass ich so lange Fußball spielen will, wie mein Körper es zulässt und ich Spaß empfinde. Das ist ohne Frage beides hier bei Holstein gegeben. Daher freue ich mich sehr, ein weiteres Jahr für meinen Heimatverein auflaufen zu dürfen.“

Holstein Kiel darf wieder Zuschauer zulassen

Im kommenden Heimspiel von Holstein Kiel gegen den Karlsruher SC am 19.02.2022 sind wieder Fans im Holstein-Stadion zugelassen. Nach der neuen Landesverordnung dürfen 8950 Zuschauer die Partie auf den Sitz- und Stehplätzen verfolgen. Grundsätzlich gilt rund um das Spiel auf dem Stadiongelände und auf den Rängen eine Maskenpflicht. Die Maske darf nur beim Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden.

Alle Besucher brauchen einen 2G-Nachweis, für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren gilt die Ausnahme, dass ein tagesaktueller Schnelltest ausreicht (kein häuslicher Selbsttest bzw. der Schulnachweis über eine regelmäßige Testung ist nicht ausreichend).
Diese Regeln gelten vorerst nur für das Spiel gegen den Karlsruher SC im Rahmen der geltenden Landesverordnung vom 09.02.2022.

Aufrufe: 010.2.2022, 12:28 Uhr
PMAutor