2024-05-02T16:12:49.858Z

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Das Sportgericht hat nun sein Urteil bezüglich des Spielabbruchs in der Parte zwischen dem ASN/Pfeil Phönix II und der DJK Eintracht Süd gefällt (Foto: FuPa).
Das Sportgericht hat nun sein Urteil bezüglich des Spielabbruchs in der Parte zwischen dem ASN/Pfeil Phönix II und der DJK Eintracht Süd gefällt (Foto: FuPa).

Ballwurfurteil: Punkte für Assen, Strafe für Eintracht Süd

Sportgericht bestätigt Einschätzung des Schiedsrichters +++ Tätlicher Angriff habe vorgelegen

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Das Sportgericht des Fußballkreises Nürnberg-Frankenhöhe hat sein Urteil bezüglich des am 6. September 2015 abgebrochenen Spiels der A-Klasse 6 zwischen dem ASN Pfeil/Phönix II und der DJK Eintracht Süd getroffen. Dabei geht das dreiköpfige Gremium, dessen Begründung der Redaktion von FuPa Mittelfranken vorliegt, mit der Ansicht des Referees konform, wonach der Ballwurf kein ungezielter Wutausbruch, sondern ein tätlicher Angriff auf den Unparteiischen gewesen sei.

Rückblende: Die Partie stand 2:1 für die "Assen", ein Elfmeter hatte die Gemüter der Gäste zuvor aufgeheizt. In der 80. Spielminute war ein Spieler der DJK Eintracht Süd dann über einen Freistoßpfiff gegen ihn dermaßen erbost, dass er sich das Spielgerät schnappte und es in Richtung des Schiedsrichters warf. Dieser wurde aus etwa fünf Metern - Zeugen bestätigten diese Distanz - von hinten in die Beine getroffen, stand nach eigener Aussage unter Schock und wertete die Aktion als tätlichen Angriff, dem laut Regelwerk zwingend ein Spielabbruch folgen muss. Deshalb zeigte der Unparteiische die Rote Karte und beendete das Match.

Der Spieler der DJK entschuldigte sich im Nachgang für sein Vergehen, eine Aussöhnung zwischen ihm und dem Schiedsrichter fand statt. Dennoch bestreitet der Beschuldigte, den Ball absichtlich in Richtung des Referees geworfen zu haben. Er spricht von einem unkontrollierten Wutausbruch und habe die Kugel lediglich mit Wucht auf den Boden werfen wollen und den Unparteiischen lediglich aus Versehen getroffen. Eine Ansicht, die auch ein Vertreter des Vereins teilte.

Das Sportgericht sah die Version des Schiedsrichters allerdings als die wahrscheinlichere an. Abstand, Wurfgeschwindigkeit und Trefferstelle hätten den Eindruck bestätigt, dass der Ball absichtlich in Richtung des Schiedsrichters geworfen wurde und damit der Tatbestand eines tätlichen Angriffs erfüllt sei. Deshalb verurteilte das Gericht die DJK Eintracht Süd wegen Verschulden eines Spielabbruchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro sowie zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 20,30 Euro. Außerdem wurde die betreffende Partie für den ASN Pfeil/Phönix II mit 2:0 als gewonnen und für DJK Eintracht Süd mit 0:2 als verloren gewertet. Gegen das Urteil kann die DJK binnen einer Woche noch in Berufung gehen, die Spielwertung wurde in der Tabelle bereits berücksichtigt.

Aufrufe: 08.10.2015, 11:24 Uhr
aschAutor