2024-05-02T16:12:49.858Z

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Uwe Neunsinger durfte die Kicker des TV Aiglsbach nur in der Winter-Vorbereitung anleiten
Uwe Neunsinger durfte die Kicker des TV Aiglsbach nur in der Winter-Vorbereitung anleiten – Foto: Hans Will

Aiglsbach: Uwe Neunsinger ist schon wieder Geschichte

Der Landesligist und der erst im Winter verpflichtete Übungsleiter gehen zum 30. Juni getrennte Wege +++ Aufgrund der Corona-Pandemie blieb der Ex-Bayernligacoach ohne Pflichtspieleinsatz

Der Mitte-Landesligist TV Aiglsbach und sein Trainer Uwe Neunsinger trennen sich einvernehmlich zum 30. Juni 2020. Zu diesem Datum läuft der Vertrag aus, der im beiderseitigem Einvernehmen nicht verlängert wird. Mitte Dezember 2019 hatte der 49 Jahre alte Mittelfranke erst bei den Niederbayern angeheuert, konnte aber aufgrund der Saisonunterbrechung wegen der Corona-Pandemie mit seiner Mannschaft noch kein Punktspiel absolvieren.

"Uwe braucht Planungssicherheit und die können wir Ihm im Moment nicht geben, da niemand mit Sicherheit sagen kann, wann und wie es wieder weiter geht. Das Verhältnis Mannschaft und Trainer hat gut gepasst. Schade, dass wir nach einer guten und intensiven Vorbereitung kein Pflichtspiel zusammen bestreiten durften. Ich bin überzeugt, dass wir mit Uwe unsere Ziele erreicht hätten. Wir wissen aber nicht, von welchen wirtschaftlichen Voraussetzungen wir in der nahen Zukunft ausgehen können. Das macht weitere Planungen für uns sehr schwierig“, sagt Heinrich Kaltenecker, der sportlicher Leiter beim TV Aiglsbach ist.


Uwe Neunsinger, der in seiner langen Trainerlaufbahn schon zahlreiche Stationen hatte, verabschiedet sich mit etwas Wehmut aus dem Landkreis Kelheim: "Wir wollten im ersten Halbjahr 2020 den Klassenerhalt in der Landesliga Mitte sichern. Leider machte uns die Corona-Krise einen Strich durch die Rechnung. Dass der Verein durch diese Situation vor einer großen Herausforderung steht, verstehe ich und wünsche dem TV Aiglsbach bei der Neuausrichtung natürlich ein glückliches Händchen. Es sind ungewöhnliche Zeiten und sich virtuell von seinen Spielern verabschieden zu müssen, ist sicher nicht vergnügungssteuerpflichtig. Aber es ist, wie es ist und so müssen alle im Fußball Tätige versuchen, das Beste aus der Situation zu machen.“

Aufrufe: 026.5.2020, 09:45 Uhr
Dirk Meier Autor