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Allgemeines

Zweitspielrecht für Juniorinnen

Der Verbandsjugendausschuss des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes hat Bestimmungen für ein Zweitspielrecht verabschiedet. Für alle Juniorinnen im Verband Niederrhein besteht ab der neuen Saison die Möglichkeit, neben dem Spielen im Stammverein zusätzlich eine Spielberechtigung bei einem anderen Club zu erhalten.
Besteht für eine Spielerin keine Spielmöglichkeit in ihrer Altersklasse oder leistungsgerecht in einer Mannschaft ihres Vereins zu spielen, kann das Zweitspielrecht beantragt werden.
Aufrufe: 016.7.2014, 02:30 Uhr
Rheinische Post / mitAutor