2024-05-02T16:12:49.858Z

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Wechselperiode endet am heutigen Montag

Transfermarkt bis 23.59 Uhr offen

Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesligen endet auch für Vertragsspieler und Amateure der dritten Ligen abwärts bis zur Kreisklasse C die Wechselperiode II am heutigen Montag um 23.59 Uhr.

Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesligen endet auch für Vertragsspieler und Amateure der dritten Ligen abwärts bis zur Kreisklasse C die Wechselperiode II am heutigen Montag um 23.59 Uhr. Einbezogen in diese Regelung sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1996) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1998). Um bei rechtzeitiger Abmeldung und im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten, müssen der Passstelle beim Badischen Fußballverband vor 24 Uhr am Montagabend alle erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen. Bei einem Vereinswechsel sind das der Antrag auf Vereinswechsel und der Spielerpass mit Abmeldung spätestens zum 31. Dezember 2014.

Auch eine nachträgliche Freigabe kann zur Terminwahrung bis 2. Februar vor 24 Uhr per Fax an die Nummer 0721/40904-341 übermittelt werden. Die Originale sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Die meisten Passangelegenheiten können auch bequem und schnell online über das DFBnet abgewickelt werden. Die Originalunterlagen müssen dann nicht zusätzlich eingereicht werden. Auch bei Wechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Diese muss in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden.

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Aufrufe: 02.2.2015, 15:00 Uhr
JK | SWPAutor