2024-04-25T14:35:39.956Z

Transfers

Was bei Wechseln zu beachten ist

Im Sommer wie im Winter darf während der Transferperioden I und II der Verein gewechselt werden.

Neben der Winterpause bietet vor allem die Sommerpause den Vereinen die Möglichkeit, auf und um zu rüsten. Wer kommt, wer geht – und was bei Wechseln zu beachten ist.

Wer spielt künftig für welchen Verein? Nicht nur bei den Profis werden in der Sommerpause wieder fleißig die Trikots gewechselt, sondern auch bei den Amateuren. Wen es wohin zieht? Das Amateurfußball-Portal "FuPa" bietet einen Transferticker, der über alle Zu- und Abgänge eines jeden Vereins informiert – sofern diese die Wechsel dort richtig eintragen (ZUR ERKLÄRUNG), um ihren Fans einen optimalen Service zu bieten.

Keine Frage, die meisten Vereinswechsel werden in der Sommerpause (Wechselperiode I: 1.7. bis 31.8. – mit Abmeldung bis spätestens 30.6.) vollzogen. Doch auch die Winterpause (Wechselperiode II: 1.1 bis 31.1. – mit Abmeldung bis spätestens 31.12.) bietet vielen Clubs die Chance, nach zu justieren – aber auch unzufriedenen Spielern die Möglichkeit, sich einem neuen Team anzuschließen.

Doch was ist zu beachten? Der wechselwillige Spieler muss sich zuallererst fristgerecht bei seinem aktuellen Verein abmelden. Die Abmeldung gilt nur dann als erwiesen, wenn diese per Einschreiben vorgenommen worden ist (es gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebenden Verein auf der Passrückseite bestätigt.

Laut Württembergischen Fußballverband (WFV) wird bei fristgerechtem Wechsel eine sofortige Spielerlaubnis nur dann erteilt, wenn der abgebende Verein dem Wechsel auch zustimmt. Sollte dieser die Herausgabe des Spielerpasses verweigern, kann der Spieler – allerdings nur in Wechselperiode I – durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags „freigekauft“ werden, ohne dass der abgebende Verein Widerspruch einlegen kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins.

In der Wechselperiode II ist die Erteilung einer sofortigen Spielerlaubnis nur dann möglich, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt. Anders als im Sommer kann die Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung hier nicht verpflichtend "erkauft" werden. Heißt: Wenn der abgebende Vereine einem Wechsel nicht zustimmt, hat der aufnehmende Verein dies zu akzeptieren – ganz egal wie viel Geld er bereit wäre zu bezahlen.

Dennoch werden sich viele Vereine auch in der Winterpause einig, wenn die „Ablösesumme“ stimmt – das „Ja“ des abgebenden Vereins also erwirkt wird. In der Bezirksliga etwa sollen laut eines Funktionärs, der anonym bleiben will, im Winter zwischen 1000 bis 2000 Euro bezahlt werden, um Spieler "freizukaufen".

Übrigens: Gibt der abgebende Verein seinen Spieler nicht frei, und ist der aufnehmende Verein nicht bereit, eine Entschädigung zu bezahlen (gilt nur in Periode I), erhält der Spieler in Periode I eine dreimonatige und in Periode II eine sechsmonatige Pflichtspiel-Sperre.

Außerhalb der beiden Wechselperioden ist ein Vereinswechsel nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel dann, wenn das letzte Pflichtspiel länger als sechs Monate zurückliegt.

Info Alle Transfers des Kocher/Rems-Fußball-Bezirks gibt es HIER.

Aufrufe: 05.7.2017, 09:00 Uhr
RICARDA FLÄMIG / HZAutor