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Umfrage
Gewinne mit FuPa ein einzigartiges Erlebnis mit den Stars des FC Augsburg. F: AL-KO
Gewinne mit FuPa ein einzigartiges Erlebnis mit den Stars des FC Augsburg. F: AL-KO

Voting: Wer feiert mit dem FC Augsburg?

Zwei Tickets für die Kabinensause zu gewinnen +++ Abstimmung läuft bis Mittwoch

Jetzt geht`s los! FuPa Mittelfranken stellt in Zusammenarbeit mit AL-KO, dem Hauptsponsor des FC Augsburg, zwei Tickets für die unvergessliche AL-KO-Kabinenparty mit den Bundesliga-Überfliegern des FCA am 24. März zur Verfügung. Wir wollten von Euch Fragen an die Mannschaft wissen. Unter den Einsendungen hat die FuPa-Redaktion eine Vorauswahl getroffen und die kreativsten Fragen herausgefiltert. Jetzt seid Ihr an der Reihe! Stimmt über den kreativsten Vorschlag ab. Der Sieger wird ein unvergessliche Erlebnis in der SGLarena haben.

Per User-Abstimmung wird ein Gewinner ermittelt, der den Trip zur AL-KO-Kabinenparty samt Begleitperson nach Wahl antreten darf. Am Dienstag, den 24. März, ist es dann soweit: die Stars des FC Augsburg warten zum lockeren Meet-and-Greet. FuPa und AL-KO wünschen Euch viel Erfolg bei dieser einmaligen, "unbezahlbaren" Aktion.

Das Voting endet am Mittwoch, 18. März 2015, um 12.00 Uhr.

Die Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Mittelfranken haben. Ausgenommen vom Gewinnspiel sind Mitarbeiter/innen von FuPa sowie deren Angehörige. Alle im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen persönlichen Daten dienen ausschließlich der Abwicklung des Ticket-Gewinnspiels und werden nicht an Dritte weitergegeben bzw. weiterverkauft. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Die Gewinner/innen werden am 18.03.2015 von uns per E-Mail über ihren Gewinn informiert. Erhalten wir innerhalb von 2 Werktagen keine Bestätigung über die Annahme des Gewinns, rückt der in der User-Abstimmung Zweitplatzierte als Gewinner zweier Tickets nach. Mit der Teilnahme an unserem Gewinnspiel erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass FuPa im Gewinnfall ihren Namen sowie sämtliche während der Veranstaltung gemachten Bild/Video-Dokumente veröffentlichen darf. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Aufrufe: 016.3.2015, 12:00 Uhr
Bastian EberleAutor