2024-05-02T16:12:49.858Z

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Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung zwischen Medien und BFV: Die Videoberichterstattung von Amateurfußballspielen. Foto: MZ-Archiv
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung zwischen Medien und BFV: Die Videoberichterstattung von Amateurfußballspielen. Foto: MZ-Archiv

Videostreit in nächster Instanz

Oberlandesgericht muss nun über die Verfügung gegen den Bayerischen Fußball-Verband zum Umgang mit Video-Teams entscheiden

Der Streit um Videoberichte vom Amateurfußball findet eine juristische Fortsetzung. Nachdem das Landgericht München eine von der Mittelbayerischen Zeitung erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Fußballverband (BFV) aufgehoben hat, muss jetzt das Oberlandesgericht entscheiden. Das Gericht habe bei der Verhandlung der Argumentationslinie der MZ nicht folgen wollen und bei der Beurteilung des Sachverhalts ganz wesentliche Aspekte außer Acht gelassen, erklärt MZ-Chefredakteur Manfred Sauerer. Deshalb werde die MZ mit Rechtsanwalt Dr. Johannes Weberling selbstverständlich in die nächste Instanz gehen.

Bei dem Konflikt zwischen Zeitungsverlagen und dem BFV geht es um die Richtlinien zur Videoberichterstattung in den Bayern- und Landesligen für die kommende Spielzeit 2015/2016. Dabei wird den Vereinen auferlegt, unter Anwendung des Hausrechts allen Kamerateams den Zutritt zu verweigern, die sich nicht zu den Bedingungen des Verbands akkreditiert haben. Der BFV fordert dazu entweder horrende Lizenzgebühren, in der Bayernliga beispielsweise 500 Euro pro Spiel, oder die kostenlose Übereignung des Materials zur Verwendung auf der Verbandsplattform bfv.tv.

Gegen diese Verknüpfung von Verbandsaufgaben und kommerziellen Interessen hat die Mittelbayerische Zeitung außerdem Ende April zusammen mit der ,,Main-Post" (Würzburg), der Mediengruppe Oberfranken (Bamberg) und dem ,,Nordbayerische Kurier" (Bayreuth) bei der Landeskartellbehörde Beschwerde gegen den BFV eingereicht. Dieser Beschwerde haben sich zwischenzeitlich auch das Main-Echo aus Aschaffenburg und das Oberbayerische Volksblatt aus Rosenheim angeschlossen. Befürwortet wird die Beschwerde auch vom Deutschen Journalistenverband und dem Bayerischen Verlegerverband.

Die Verlage werfen dem Fußballverband vor, seine Monopolstellung auszunutzen und die Gemeinnützigkeit zu missachten. Die Wettbewerbshüter sollen dem Verband untersagen, Lizenzgebühren für Videoberichte zu verlangen. In einer ersten Stellungnahme hatte die Kartellbehörde erklärt, dass ,,die Ermittlung des vorliegenden komplexen Sachverhalts" nach ,,pflichtgemäßen Ermessen" der Behörde ,,im Wege eines Amtsermittlungsverfahren vor der Landeskartellbehörde nicht mit vernünftigem Aufwand möglich" sei. Außerdem heißt es: ,,Die Personalsituation der Landeskartellbehörde steht der Einleitung eines Verfahrens derzeit entgegen." Die am Bayerischen Wirtschaftsministerium angesiedelte Behörde empfiehlt den Beschwerdeführern deshalb den Zivilrechtsweg, mit dem ein gleichwertiger Rechtsschutz gewährleistet sei. ,,Behörde verweigert Arbeit", kommentierte der Bayreuther Chefredakteur Joachim Braun diesen Vorgang. Unabhängig von den Möglichkeiten eines Zivilprozesses werden die Verlage die Behandlung der Beschwerde durch die Kartellbehörden weiterverfolgen.

Aufrufe: 012.6.2015, 18:15 Uhr
Holger SchellkopfAutor