2024-06-06T14:35:26.441Z

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F: Rinke
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Verhandlungs-Marathon in Wallernhausen

SPORTGERICHT: +++ Vorkommnisse bei Kreisoberligaspiel SV Altwiedermus – SG 05 Büdingen über vier Stunden lang verhandelt +++

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Wallernhausen. Weit über vier Stunden lang sind gestern Abend die Vorkommnisse rund um das Fußball-Kreisoberligaspiel zwischen dem SV Altwiedermus und der SG 05 Büdingen verhandelt worden. Bei der Partie war es am 18. September während und nach der Begegnung zu Vorfällen gekommen, bei denen unter anderem der Schiedsrichter bespuckt und geschlagen worden sein soll. Außerdem sei es nach Spielschluss zu Tumulten gekommen, bei denen es ebenfalls zu Schlägen mit Verletzungsfolgen gekommen sein soll.

Die Verhandlung in der Dorfschänke in Wallernhausen begann um 19.11 Uhr, und endete um 23.56 Uhr ohne Urteil.

Das Kreissportgericht unter Vorsitz von Manfred Schmidt (Rinderbügen) mit den Beisitzern Manfred Bohl (Fauerbach) und Peter Zaminer (Ober-Mockstadt) hatte von beiden Vereinen rund ein halbes Dutzend Zeugen sowie mehrere vereinsunabhängige Augenzeugen geladen, die Clubs hatten jeweils noch weitere Zeugen benannt, so dass sich einschließlich der Vereinsvertreter zu Verhandlungsbeginn in Wallernhausen rund 30 Personen versammelt hatten.

Der Klageschrift zugrunde lag der Sonderbericht von Schiedsrichter Andreas Putz (SG Langen), der das Kreisoberligaspiel, das 5:2 für den SV Altwiedermus endete, geleitet hatte. Darin war von „drei klar identifizierbaren Personen“ die Rede, die sich während und nach dem Spiel unsportlich verhalten haben sollen. Eine dieser Personen soll während der Begegnung zweimal das Spielfeld betreten haben und nach Abpfiff den Schiedsrichter angegangen sein.

Weiterhin soll der Schiedsrichter nach Spielschluss von einer Person angespuckt und geschlagen worden sein, außerdem sei es zu weiteren Gruppenbildungen gekommen sein.

Relativ zügig war die Beweisaufnahme bezüglich der beschriebenen Vorgänge während der Partie abgeschlossen. Ali Koeksal, Vorsitzender der SG 05 Büdingen, räumte ein, das Spielfeld betreten und nach Spielschluss den Schiedsrichter auf die aus seiner Sicht schlechte und einseitige Spielleitung angesprochen zu haben.

Wesentlich länger dauerte die Erörterung der Ereignisse nach Spielschluss, vor allem der Frage, ob der Schiedsrichter bespuckt und geschlagen worden sei. Unmittelbar nach der Partie war hier von einer nicht näher benannten Person die Rede. Zur gestrigen Verhandlung hatte die SG Büdingen dann einen Mann mitgebracht, der im Nachgang als eben jene Person vom Club identifiziert worden war. Es handelte sich um einen Bekannten eines Büdinger Vereinsmitglieds, der mit diesem zusammen erstmals ein Fußballspiel besucht haben soll, Der Beklagte, wohnhaft in Büdingen, räumte ein, in Richtung des Schiedsrichters gespuckt, ihn jedoch nicht geschlagen zu haben. Ein Großteil der weiteren Verhandlung, befragt wurden noch insgesamt 15 weitere Zeugen, drehte sich um die Frage, ob ein Schlag ausgeübt worden ist. Hierzu gab es widersprüchliche Aussagen.

Ebenfalls ausführlich erörtert wurde ein Schlag gegen einen Ordner des SV Altwiedermus, bei dem dieser einen Jochbeinbruch erlitt. Dieser Schlag wurde von jenem Vereinsmitglied der SG 05 Büdingen, der gemeinsam mit seinem Bekannten das Spiel besucht hatte, eingestanden. Er habe damit seine Frau verteidigen wollen, die zuvor von einem Ordner gestoßen worden sein soll. Auch hierzu gab es widersprüchliche Zeugenaussagen. Während die Mehrheit der Befragten keine Frau im Umfeld des besagten Tumults wahrgenommen hatte, allerdings ihre Anwesenheit auch nicht ausschließen konnten, bestätigte kurz vor Ende der Beweisaufnahme die Mutter eines Spielers der SG 05 Büdingen die Version des hierzu Beklagten.

Während der Befragungen hakte das Kreissportgericht immer wieder auch dahingehend nach, was beide Clubs in Sachen Deeskalation unternommen hatten. Dabei ging es unter anderem um die Zahl der anwesenden Platzordner – die Angaben reichten hier von zwei bis acht Personen – und um die im Vorfeld der Partie über die Internet-Platform „Facebook“ von einigen Vereinsmitgliedern vermeintlich aufgeheizte Atmosphäre.

Urteil: Folgt

Angesichts der Fülle der Zeugenbefragungen, die erst nach 23 Uhr abgeschlossen waren, zog sich das dreiköpfige Sportgerichts-Gremium anschließend zur Beratung zurück. Ergebnis: Das Urteil soll innerhalb der nächsten drei Wochen gefällt und den Vereinen zugestellt werden..



Aufrufe: 07.10.2016, 10:10 Uhr
Markus Hopf (Kreis-Anzeiger)Autor