Das Sportgericht Bayern hatte daraufhin das Spiel mit 0:2 gegen Regensburg gewertet, das Spiel für den FC Affing allerdings mit dem ursprünglichen Spielergebnis von 0:3 als verloren gewertet. Diese einseitige Wertung sei in diesem Fall nach den Auslegungsgrundsätzen der DFB-Rechtsprechung aber nicht möglich, heißt es in der Begründung des Verbands-Sportgerichtes. Ein Urteil bezüglich des unzulässigen Spielereinsatzes von Marius Müller vom 19. August in der Partie gegen den TSV Kottern wurde noch nicht veröffentlicht. Mit einer Entscheidung des Sportgerichts Bayern ist aber nach der endgültigen Klärung im "Fall Affing" in den nächsten Tagen zu rechnen. Eine Spielwertung zugunsten des TSV Kottern ist - trotz unterschiedlicher Sachlage - auch hier zu erwarten. Zudem ist ein zusätzlicher Punktabzug gegen den SSV Jahn Regensburg als "Wiederholungstäter" möglich. Neben dem regelwidrigen Einsatz von Ruben Popa als viertem Ü23-Spieler auf dem Rasen im Spiel gegen den FC Affing, fiel der SSV Jahn II bereits an den beiden Schlussspieltagen der Saison 2009/10 durch den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers auf. Auch damals wurden beide Spiele zuungunsten des Jahn umgewertet, was den Verlust von sechs Punkten und den Verlust der Landesliga-Meisterschaft zur Folge hatte.
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In der Heimpartie gegen den FC Affing haben die Gastgeber in der 70. Minute beim Stand von 0:0 einen folgenschweren Stürmertausch vorgenommen: Ruben Popa (23) kam für Tayfun Arkadas (20) ins Spiel. Da Popa aber vor dem 01.07.1989 geboren ist und damit nicht mehr unter die U23-Regelung* fällt, haben die Regensburger gegen Paragraf 44 (siehe unten) der Spielordnung verstoßen. Der besagt, dass Reserve-Mannschaften von Lizenzvereinen (1. und 2. Bundesliga) immer zwingend mindestens acht U23-Spieler auf dem Feld haben müssen. Auf dem Feld standen aber bereits Torhüter Armin Pillmeier (27), Patrick Hofmeister (24) und Christian Bauer (28), Popa war nach seiner Einwechslung nun der vierte Nicht-U23-Spieler auf dem Rasen. Dass Popa mit seinem Doppelpack maßgeblich für den späten Heimsieg gegen den FCA sorgte, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Das Sportgericht hat nun am Dienstag die unumgängliche Spielwertung vorgenommen und die Begegnung für den SSV Jahn als verloren, aber auch für den FC Affing als verloren gewertet.
* §44a (7) Spielberechtigung in zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen
a) In Pokalspielen des Deutschen-Fußball-Bundes auf DFB-Ebene und in Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen dürfen in der zweiten Mannschaft von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen. Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden. In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht zulässig.