2024-04-15T13:50:30.002Z

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F: Rinke
F: Rinke

Urteil nach Spielabbruch beim TSV Rieseby

Kreisgericht hat die am 20.11.2016 abgebrochene Partie der C-Klasse zwischen Rieseby und dem TSV Neudorf-Bornstein neu angesetzt

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Am 9. April (14 Uhr) wird die Partie der Kreisklasse C zwischen dem TSV Rieseby und dem TSV Neudorf-Bornstein angepfiffen. Das allein ist zwar noch keine Schlagzeile wert, aber die Vorgeschichte zu der jetzt beschlossenen Neuansetzung ist erwähnenswert.

In der 70. Minute wurde das Heimspiel des Tabellenvierten TSV Rieseby gegen den abstiegsbedrohten TSV Neudorf-Bornstein am 20. November 2016 abgebrochen. Schiedsrichter Holger Jensen berichtete von einer Rudelbildung in Folge dessen er sich bedroht fühlte und das Spiel vorzeitig abpfiff. Nach dem Abbruch kam es zu weiteren verbalen Vorfällen, unter anderem in der Schiedsrichterkabine mit Spielern des TSV Neudorf-Bornstein, die ihren Unmut zum Ausdruck brachten. Es wurde ein Fall für das Kreisgericht um seinen Vorsitzenden Detlef Lüling, der sich in von allen Beteiligten schriftliche Stellungnahmen zukommen ließ, um eine Bewertung vorzunehmen. Diese ist mittlerweile erfolgt.

Lüling erklärt: „Für unsere Entscheidung war maßgeblich, was beweisbar war und was nicht. Es galt also festzustellen, ob der Spielabbruch einer Mannschaft anzulasten war. Der Abbruch als solcher, war für uns nicht zu hinterfragen.“

Aufgrund der Spielberichtsbeilage – besser bekannt als Sonderbericht des Schiedsrichters – und der verschiedenen Aussagen der Zeugen, urteilte das Kreisgericht, dass dem TSV Neudorf-Borstein der Spielabbruch nicht anzulasten sei. Auch wenn es damals ein Spieler der Gäste war, der sich Kopf an Kopf mit dem Schiedsrichter stellte und es nach einer Gelb-Roten Karte gegen eben jenen Neudorf-Bornsteiner zu einer Rudelbildung kam, bei der auch Peter Schlichert, Trainer der Gäste, auf dem Platz dabei war.

Der Coach war jedoch zuvor von Schiedsrichter Jensen als Betreuer zur Behandlung auf das Spielfeld gerufen worden, weshalb Schlichert auch vom Kreisgericht freigesprochen wurde. Es erhielten jedoch zwei Spieler vom TSV Neudorf-Bornstein eine Sperre von zwei Pflichtspielen, da sie im Anschluss des Spielabbruches sich zu verbalen Äußerungen hinreißen ließen. Ein weiterer Spieler erhielt einen Verweis.

„Aus unserer Sicht hat das Kreisgericht eine weise Entscheidung getroffen, mit der wir einverstanden sind. Auch die persönlichen Sperren sind vertretbar, da man sich auch in solchen unglücklichen Spielsituationen beherrschen sollte“, so Fußballobmann Christian Lundius.

„Anmerken möchte ich aber die zum Teil sehr bedenklichen Äußerungen oder Anfeindungen nachdem der Spielabbruch sich in den Medien verbreitet hat. Hier hat eine Vorverurteilung von Spielern und dem Verein stattgefunden, die uns sehr nachdenklich gemacht und auch geschadet haben. Fehlverhalten müssen geahndet und bestraft werden, da sind wir uns alle beim TSV Neudorf-Bornstein einig, aber alles bitte auf einer vernünftigen Ebene“, so Lundius.
Aufrufe: 01.2.2017, 17:15 Uhr
SHZ / sgAutor