"Da der Ausfall der SG Untergimpern nicht angelastet werden kann, ein Verstoß gegen § 36a SpO Platzordnung oder § 44 SpO Spielfeld nicht vorliegt, muss der Verein freigesprochen werden. Der Ausfall der Flutlichtanlage ist ein Akt höherer Gewalt", heißt es im Urteil des Sinsheimer Kreissportgerichts.
Die Partie wurde auf den 11. Mai neu angesetzt. Anstoß ist um 19 Uhr.