2024-04-19T07:32:36.736Z

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Will den Einspruch der TSG Stadtbergen Einspruch schnell über die Bühne bringen: Bezirksspielleiter Reinhold Mießl.  Foto: Oliver Reiser
Will den Einspruch der TSG Stadtbergen Einspruch schnell über die Bühne bringen: Bezirksspielleiter Reinhold Mießl. Foto: Oliver Reiser

Stadtberger Einspruch wird zur Chefsache

Eine Spielverlegung sorgt für Ärger in der Kreisklasse

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Muss die Saison 2016/17 in der Kreisklasse Nordwest in die Verlängerung? Dass der Spitzenreiter SSV Anhausen seine Begegnung des vorletzten Spieltages beim TSV Meitingen II bereits am Mittwochabend austragen durfte, hat der ebenfalls im Aufstiegskampf involvierten Konkurrent gar nicht geschmeckt. Die TSG Stadtbergen hat deshalb beim Kreissportgericht Einspruch eingelegt.

„Die Spielaustragung erfolgte unter Verstoß gegen § 13 Nr. 8 der Spielordnung, wonach an den letzten beiden Spieltagen die Spiele von aufstiegsberechtigten Mannschaften, deren Verbandsspiele eine besondere Bedeutung hinsichtlich Auf- und Abstieg haben, grundsätzlich zeitgleich ausgetragen werden müssen“, so Alexander Limmer, der Sportliche Leiter der TSG.

Nicht nur, dass die Verfolger nach dem 2:0-Sieg der Anhauser unter besonderem Druck gestanden hätten. „Am Mittwochabend herrschten wesentlich angenehmere Temperaturen, als am Sonntag und auch die Regenerationszeit vor dem letzten Spieltag ist länger“, erklärt Limmer. Dass die Anhauser aufgrund einer Feier im Ort bei Spielleiter Christoph Marzini um eine Verlegung gebeten hatten, sieht er durchaus ein. In Stadtbergen habe man allerdings sich wegen des Stadtfestes nicht um eine Verlegung anzufragen getraut. Limmer: „Wir sind brav am Tag vor dem Spiel ins Bett gegangen.“

Das Kreissportgericht hat den Einspruch an den neuen Bezirksspielleiter Reinhold Mießl weitergeleitet. Der hat den Einspruch abgelehnt und an den Verbandsspielausschuss verwiesen. „Es heißt nur, dass grundsätzlich zeitgleich gespielt werden soll, aber aus triftigen Gründen kann man immer vorverlegen“, so Mießl, der die Angelegenheit schnell über die Bühne gebracht haben will. Die einzige Rechtsfolge wäre ein Wiederholungsspiel zwischen dem TSV Meitingen II und dem SSV Anhausen. „Das würde dann einen Rattenschwanz bis in die Relegation ziehen“, so Mießl.

Ein Wiederholungsspiel aber will man auch bei der TSG Stadtbergen nicht. „Vorher ziehen wir zurück“, sagt Sebastian Limmer, wir wollen Anhausen ja kein Ei ins Nest setzen.“ Nach längeren internen Diskussionen habe man einen ganz anderen Gedanken gehegt: „Dass die Mannschaften hinter dem SSV Anhausen, der ja im Grund nichts dafür kann, aufrücken und es einen zweiten Aufsteiger geben wird“, erläutert Limmer.

Letztlich wurde der Stadtberger Einspruch sogar zur Chefsache. Alexander Limmer hatte nämlich auch Rainer Koch, den Präsidenten des Bayerischen Fußball-Verbandes, persönlich angeschrieben, weil ihm die bisherigen Auskünfte unbefriedigend erschienen. Und der Präsident habe auch prompt geantwortet. „Die Spielansetzung sei ein Verwaltungsakt. Ein Einspruch hätte vor der Durchführung des Spiels erfolgen müssen“, soll die sinngemäße Antwort gewesen sein. Es sieht so aus, als könne die Relegation am Dienstag nach Pfingsten starten.

„Ich weiß nicht, ob diese Strapaze überhaupt erstrebenswert ist“, denkt Limmer laut nach. Der Vizemeister der Kreisklasse Nordwest muss drei Spiele gewinnen, um in die Kreisliga aufzusteigen.

Aufrufe: 02.6.2017, 07:48 Uhr
Augsburger Landbote / Oliver ReiserAutor