Bei der Suche nach möglichen Verstärkungen war natürlich auch die eigene vorbildliche Nachwuchsarbeit sehr nützlich. 17 Mädchen aus der eigenen U17 wechselten in den Frauenbereich — mit Selina Perzl schaffte es eine Spielerin aus dieser Nachwuchsmannschaft auf Anhieb in die „Erste“. Weitere drei Spielerinnen mit hohem Perspektivpotenzial konnten von der zweiten Mannschaft des 1. FC Nürnberg für den SV Leerstetten gewonnen werden, nämlich Carolin Schellenberg (Schwester von Christina Schellenberg, die für Weinberg in der 2. Liga kickt), dann Bifra Köksal und Torhüterin Anja Schwarz.
Diese überaus positive Entwicklung auf dem Spielerinnen-Sektor hat die Verantwortlichen beim SV Leerstetten dazu veranlasst, eine dritte Mannschaft zu melden, die natürlich in der Kreisklasse eingegliedert wird. Die zweite Mannschaft des SVL schaffte ja den Sprung in die Bezirksliga und wird, wenn es irgendwie geht, die Vorspiele der 1. Frauenmannschaft bestreiten. Dies war auch der Hauptgrund dafür, dass die Leerstetterinnen ihre Heimspiele in der Landesliga nicht mehr am Sonntagvormittag, sondern künftig am Samstag, um 16 Uhr, bestreiten.
Eine Reihe von Testspielen, die überwiegend positiv verlaufen sich, hat Trainer Grießemer genutzt, eine mögliche Stammformation zu finden. Dass mit Torjägerin Elke Theiler (Achillessehnenanriss) und Neuzugang Bifra Köksal zwei Spielerinnen wohl noch für einige Wochen zuschauen müssen, konnte zuletzt im Pokalspiel gegen Obereichstätt (7:1) erstaunlich gut kompensiert werden, zumal der SVL einen Test vor wenigen Wochen in Obereichstätt noch mit 0:4 verloren hatte. Ergebnisse, die aber nicht überbewertet werden sollen, hat es doch hüben wie drüben während der Ferien den ein oder anderen Ausfall gegeben.
Leerstetten ist dennoch gerüstet für den Start am Sonntag in Frensdorf (bei Bamberg). Ein unbeschriebenes Blatt ist der Gegner schon, zumal der ebenfalls neu ist in dieser Liga. Der SV Frensdorf ist übrigens als Vizemeister der BOL Oberfranken aufgestiegen. Meister Schwabthaler SV hat nämlich sein Aufstiegsrecht nicht wahrgenommen.