2024-04-19T07:32:36.736Z

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SV Wilhlemshaven siegt vor dem BGH

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Der Bundesgerichtshof hat der Klage SV Wilhelmshaven gegen den Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord stattgegeben. Der 2012 von der FIFA verhängte Zwangsabstieg ist somit unwirksam.

Der Club hatte sich seinerzeit geweigert, für seine früheren Spieler Sergio Sagarzazu eine fällige Ausbildungsentschädigung zwei argentinische Vereine zu zahlen. Dabei ging es in Summe um 157.500 €. Zur Strafe ordnet die FIFA 2012 den Zwangsabstieg an, am Ende der Saison 2013/2014 wurde Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord ausgeschlossen. Sowohl von den Internationalen Sportgerichtshof CAS als auch vor den Verbandsgerichten hatte der SV Wilhelmshaven versucht das Urteil anzufechten. Erst das Oberlandesgericht erklärte den Zwangsabstieg für unwirksam. Diesem Urteil folgte nun auch der Bundesgerichtshof. Laut Urteilsbegründung des BGH bietet die Satzung des Norddeutschen Fußballverbands keine ausreichende Grundlage. "Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen", hieß es.

Aufrufe: 020.9.2016, 10:59 Uhr
Volkhard PattenAutor