In der Urteilbegründung der Spruchkammer hieß es, Bochum-Linden habe den Spieler nicht vorsätzlich eingesetzt, sondern war von der Sperre des betreffenden Akteurs Robin Stetzka nicht in Kenntnis gesetzt. Sogar Online-Spielbericht war Stetzka als "spielberechtigt" markiert.
Nun lassen die Sodinger durch einen Anwalt für Sportrecht prüfen, ob eine Berufung gegen dieses Urteil sinnvoll wäre. Dann ginge es vor die Kammer des Westdeutschen Fußballverbandes.