2024-04-25T14:35:39.956Z

Ligabericht
F: Nückel
F: Nückel

Strafen, Sperren, Reaktionen

KOL BÜDINGEN: +++ Kreisoberligist SG 05 Büdingen beleuchtet Kreissportgerichtsurteil und dessen Folgen +++

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Büdingen . Fast genau fünf Monate ist es her, dass die unrühmlichen Vorfälle rund um das Meisterschaftsspiel der Fußball-Kreisoberliga Büdingen zwischen dem SV Altwiedermus und der SG 05 Büdingen für sportgerichtliche Konsequenzen sorgten. Zur Erinnerung: Die damaligen Ausschreitungen wurden mit Punktabzügen, einer Geldstrafe und persönlichen Strafen für die Betroffenen bedacht. Da die Verantwortlichen aus dem Büdinger Vorstands- und Zuschauerlager an einer Fair-Play-Forums-Maßnahme des Hessischen Fußball-Verbands teilnahmen, wurden die Urteile spürbar abgemildert.

Der Punktabzug wurde halbiert von sechs auf drei Zähler. Am Fuße der Ronneburg wurde unter anderem ein Altwiedermuser Platzordner durch einen Zuschauer, der der SG Büdingen zugeordnet werden konnte, erheblich verletzt. Der Zuschauer wurde mit einem Platzverbot bis zum 26. Januar diesen Jahres belegt. An diese Vorgabe hielt sich der Verurteilte jedoch nicht, sondern besuchte weiterhin die Spiele des Kreisoberligisten. Daraufhin hat das Kreissportgericht gegen den Zuschauer ein weiteres Platzverbot für zwei Monate vom 27. Januar bis zum 26. März 2017 ausgesprochen. Außerdem wurde die SG Büdingen wegen Vernachlässigung der Vereinshaftungspflichten mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro belegt.

Der Vorstand der SG 05 Büdingen sehe sich „veranlasst Stellung zu nehmen“, so heißt es in der offiziellen Mitteilung der SG Büdingen.

„Wir wissen natürlich, dass eine Verhandlung vor einem Sportgericht völlig anders zu bewerten ist, wie Verhandlungen vor einem ordentlichen Gericht und auch Eingedenk des Umstandes, dass nun mal tatsächlich ein Büdingen zugeordneter Zuschauer sich massiv fehlverhalten hatte, hat die SG Büdingen das Urteil trotz aller offensichtlichen Ungereimtheiten akzeptiert und sich auch in der Folge bei allen Auflagen zweifellos sehr kooperativ verhalten.“ Der mit Platzsperre bestrafte Zuschauer sei von der SG 05 Büdingen sowohl mündlich als auch schriftlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert worden, für den festgesetzten Zeitraum keine Fußballspiele hessenweit zu besuchen. Unbestritten habe dieser Zuschauer dann doch – und zwar unmittelbar nach der Sportgerichtsverhandlung, „wohl in Unkenntnis über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sperre – gegen den erklärten Willen der SG 05 Büdingen ein Spiel in Büdingen besucht, wurde dann aber von den Verantwortlichen der SG 05 Büdingen unmissverständlich und unmittelbar auf seinen Verstoß hingewiesen“. Der Zuschauer habe seitdem auch kein Heimspiel der SG 05 Büdingen mehr besucht. „Dieser Sachverhalt ist unstrittig“, so ist es der SG-Mitteilung zu entnehmen.

„Das Sportgericht hat freilich hieraus wieder ein ´strafwürdiges Vergehen´ der SG 05 Büdingen konstruiert und sich zunächst sogar darauf verstiegen, dass es die Aufgabe der SG 05 Büdingen sei zu verhindern, dass dieser Büdinger Bürger (kein Mitglied) überhaupt irgendwo in Hessen Spiele besucht. Die Antwort auf die Frage, mit welchen rechtsstaatlichen Mitteln der Verein SG Büdingen das verhindern sollte, blieb das Sportgericht freilich schuldig“, wird in der SG-Mitteilung festgestellt.

Die Frage sei erlaubt, was denn ein Verein tun könne, solle oder auch dürfe, um zu verhindern, dass ein ausgesprochenes Spielverbot auch eingehalten werde; hier stoße vor allem ein Amateurverein absolut an seine Grenzen, so die SG Verantwortlichen. „Um des lieben Friedens willen und gegen den ausdrücklichen Rates des Ältestenrates des Vereins hat die SG 05 Büdingen dennoch auch gegen dieses erneute Urteil des Sportgerichts kein Rechtsmittel eingelegt“, auch wenn die ausgesprochene Strafe in keinem Verhältnis zu dem Maße des „Verschuldens“ stehe. Zudem stellt die SG 05 Büdingen klar, dass sie selbstverständlich keinerlei Gewalt auf den Sportplätzen toleriere.

Aufrufe: 016.2.2017, 06:00 Uhr
Kreis-AnzeigerAutor